Die Kurt-B?sch-Stiftung ist berechtigt, steuerlich wirksame Zuwendungsbest?tigungen auszustellen. Gerne senden wir auf Anforderung unsere Stiftungssatzung zu und geben Auskünfte über die M?glichkeit von Spenden und von Zustiftungen jeder Art zur Kurt-B?sch-Stiftung zugunsten der Universit?t Augsburg. Anfragen richten Sie bitte direkt an den Stiftungsvorstand.