新万博体育下载_万博体育app【投注官网】

图片

Reform des bayerischen Wassergesetzes: Stellungnahme von ZfK-Direktor Prof. Dr. Harald Kunstmann auf BR24

Mit dem Gesetzesentwurf wird das bayerische Wassergesetz novelliert. Schwerpunkt ist die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts (?Wassercent“) für Grundwasser ab Juli 2026.

Mehrere Fachleute, darunter auch ZfK-Direktor und Hydrologe Prof. Dr. Harald Kunstmann, kritisieren vor allem die vom Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausnahmen von der Entgeltpflicht.

Beispielsweise zahlen?gro?e Entnehmer nur für die Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. So führt in der Auswertung allein die Freigrenze dazu, dass für fast zehn Prozent der gesamten genehmigten Wassermenge keine Abgaben entrichtet werden müssten.

"Das ist eine sehr, sehr gro?e Menge, die man sich weiterhin gerade auch in der Landwirtschaft als Freimenge erlaubt", sagt der Augsburger Hydrologe Harald Kunstmann. "Andere Bundesl?nder sind da viel restriktiver."

Den vollst?ndigen Beitrag auf BR24 k?nnen Sie hier nachlesen.

?

Kontakt:

?

Prof. Dr. Harald Kunstmann
Direktor
Zentrum für Klimaresilienz

E-Mail:

Suche