Expertenanh?rung zur Covid-19-Pandemie im Bundestag
Die erheblichen Einschr?nkungen des privaten und ?ffentlichen Lebens einschlie?lich des aktuellen ?Lockdown light“ haben nicht die Parlamente verabschiedet, sondern die Exekutive, namentlich die Landesregierungen, freilich auf gesetzlicher Grundlage. Vor diesem Hintergrund wird nun zunehmend die Frage aufgeworfen, ob der Deutsche Bundestag die Pandemiebek?mpfung (verfassungsrechtlich) hinreichend steuert. Hier setzt der im Rahmen der Anh?rung am 12. November?2020 er?rterte Gesetzentwurf an, der eine spezifische exekutive?Handlungserm?chtigung zur Bek?mpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 schafft, Handlungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen pr?zisiert und so die Rolle des Deutschen Bundestages st?rkt. Die geladenen Experten ?u?erten sich u.a. in schriftlichen Stellungnahmen. So auch Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger, ZIG-Mitglied und Inhaber des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht, Europarecht und ?ffentliches Wirtschaftsrecht an der Universit?t Augsburg, der als Experte zur Anh?rung geladen war und eine entsprechende Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf abgegeben hat.?In diesem sieht er einen wesentlichen Fortschritt im Vergleich zum Status Quo, allerdings?hinsichtlich der nach wie vor weiten?Spielr?ume der Exekutive Optimierungspotential.