Infos für neue Besch?ftigte
Wir m?chten Sie ganz herzlich an Ihrem neuen Arbeitsplatz bei der Universit?t Augsburg begrü?en. Sie ist ein attraktiver, familienfreundlicher Arbeitgeber für über 4.000 Besch?ftigte. Sowohl Arbeiten als auch universit?res Leben spielen sich nicht nur auf dem park?hnlichen Campus, sondern auch auf dem 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】izin-Campus oder in der Grottenau ab. Wir bieten zahlreiche Entwicklungsm?glichkeiten, Pr?ventionsangebote für die Gesundheit, Unterstützung für die Familien unserer Mitarbeitenden sowie kulturelle Angebote wie Vortr?ge, Ringvorlesungen, Konzerte oder Ausstellungen.
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Die Universit?t w?chst stetig und ist immer auf der Suche nach kreativen, motivierten Pers?nlichkeiten. Dabei brauchen wir sowohl die Professorin oder den Professor als auch weitere Lehrende und Mitarbeitende im wissenschaftlichen und wissenschaftsstützenden Bereich. Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, am Erfolg unserer Augsburger Campusuniversit?t mitzuwirken und Teil unseres Teams zu werden.
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Um von Beginn an die Weichen richtig zu stellen und Sie bestm?glich zu unterstützen, haben wir Ihnen sowohl Unterlagen für Ihre Einstellung als auch Informationen über Themenbereiche und Anlaufstellen, die das Arbeitsleben betreffen, zusammengestellt.?
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Damit m?chten wir Ihnen einen roten Faden an die Hand geben, der Ihnen hilft, vom ersten Tag an Fu? zu fassen und sich an unserer sch?nen Universit?t wohlzufühlen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start an der Universit?t Augsburg.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!
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FAQ für neue Besch?ftigte
Anreise
Im Folgenden haben wir für Sie eine Wegbeschreibung zusammengestellt, wie Sie zur Universit?t Augsburg (Standort Campus) gelangen.
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- Auto
B17 Richtung Landsberg oder B17 Richtung Augsburg: Ausfahrt Messe/Universit?t
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- Stra?enbahn
Linie 3: Hauptbahnhof – K?nigsbrunn Zentrum: Ausstieg Haltestelle ?Universit?t“
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Weitere Informationen zur Anreise und eine ?bersicht über die Standorte
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Parkm?glichkeiten
An der Universit?t gibt es verschiedene Parkm?glichkeiten (z.B. Parkdeck, Parkpl?tze auf dem Campusgel?nde), die an den?einzelnen Geb?uden und Einrichtungen variieren. Besch?ftigte der Zentralverwaltung k?nnen sich bei Fragen zum Thema ?Parken“ an Abteilung V?(zugriffsgeschützt im Intranet) wenden. Die Besch?ftigten in den anderen Bereichen informieren sich am besten direkt bei der Fakult?t bzw. Einrichtung.
Eine ?bersicht der Zust?ndigkeiten innerhalb der Universit?t (Pr?sidium, Zentrale Universit?tsverwaltung, Einrichtungen, Gremien, Gruppen- und Interessenvertretungen und Fakult?ten) finden Sie unter folgendem Button:?
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Das Studentenwerk Augsburg bietet für Besch?ftigte eine reichhaltige Auswahl an Speisen und Getr?nken. Neben der Mensa gibt es auf dem Campus Cafeterien, CafeBars und einen?Imbisswagen. Dort werden warme und kalte Speisen, Kaffee, Br?tchen und verschiedene Getr?nke angeboten. Die Bezahlung erfolgt mit dem Besch?ftigtenausweis (Campus Card).
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Die ?ffnungszeiten, einen Lageplan und das Angebot (z.B. Speisepl?ne) finden Sie unter folgendem Link:?
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?IT-Ausstattung
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Die IT-Ausstattung (Hardware und Software sowie Einrichtung der RZ-Kennung, E-Mailadresse etc.) wird vom Rechenzentrum der Universit?t Augsburg betreut. Neben dem Rechenzentrum stehen Ihnen au?erdem die IT-Betreuer/innen der Fakult?ten mit Rat und Tat zur Seite.
Informationen zu IT-Services und den IT-Betreuer/innen für Besch?ftigte finden Sie unter folgenden?Links:
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Telefon
Für Fragen rund um das Thema Telefon (Beantragung Telefonnummer, Zugang?zu OpenScape etc.) ist das Referat V/3 zust?ndig. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link (zugriffsgeschützt im Intranet):
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Für die Beantragung und Ausgabe von Schlüsseln und Transpondern ist die Abteilung Bau und Technik zust?ndig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Referat V/4.
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link (zugriffsgeschützt im Intranet):
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Die CAMPUS CARD AUGSBURG für Besch?ftigte (Besch?ftigtenausweis) kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universit?t Augsburg beantragt werden. Neben der Nutzung in der Bibliothek und für das Kopieren/Drucken/Scannen, kann mit der Campus Card (privat) bezahlt werden (z.B. Cafeteria und Mensa).
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Weitere Informationen zur Beantragung, Bezahlfunktion usw. finden Sie unter folgendem Link:
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Die Festsetzung und Anordnung der Dienstbezüge/Vergütungen erfolgt durch die Bezügestelle des Landesamts für Finanzen, Dienststelle Augsburg, Fronhof 10, 86152 Augsburg.
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Die Dienstbezüge der Beamten werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Zahlung der Vergütung für tariflich Besch?ftigte erfolgt am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Die Personalreferate der Zentralen Universit?tsverwaltung leiten die für die Festsetzung der Bezüge erforderlichen Unterlagen und Feststellungen an das Landesamt für Finanzen weiter.
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Bei jeder ?nderung der Brutto- und/oder Nettobezüge erhalten Sie vom Landesamt für Finanzen (per Post oder digital über den Mitarbeiterservice Bayern) eine Bezügemitteilung. Diese sollten Sie aufbewahren.
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Das Landesamt für Finanzen in Bayern bietet im Internet unter der Adresse http://www.lff.bayern.de umfangreiche Informationen z. B. zu Vergütung, Besoldung, Kindergeld, Beihilfe etc. an. Unter der gleichen Adresse k?nnen auch die wichtigsten Formulare (z.?B. Besoldung, Beihilfe) abgerufen und ausgedruckt werden.
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Weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter folgender Adresse:
https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/info_beschaeftigte/
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Bei Fragen zu bezüge- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Personalnummer direkt an das Landesamt für Finanzen. Die direkten Kontaktdaten k?nnen Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen oder sich an die allgemeine E-Mail-Adresse ( poststelle-a@lff.bayern.de) wenden.
Die Universit?t Augsburg erm?glicht Ihren Besch?ftigten im Rahmen der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit auch das Arbeiten von Zuhause. N?here Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link (zugriffsgeschützt im Intranet):
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Sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt als Regelarbeitszeitmodell die Gleitzeit. Wissenschaftsstützendes Personal kann neben dem Stempeln vor Ort an der Universit?t die Arbeitszeit ebenfalls über ein Webterminal (beispielsweise beim Arbeiten im Homeoffice) buchen.
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Die derzeit geltende?Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link (zugriffsgeschützt im Intranet):
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Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte betr?gt bei einer 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage. Der Erholungsurlaub der Professorinnen und Professoren ist durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten. Die Besch?ftigten haben ihren Erholungsurlaub rechtzeitig vorher auf dem Dienstweg zu beantragen.
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Des Weiteren besteht für Personen, die an der Zeiterfassung teilnehmen, die M?glichkeit, Gleittage zu beantragen.
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Die Beantragung von Erholungsurlaub und der Gleittage erfolgt via des Workflows des digitalen Zeiterfassungssystems.?
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Weitere Informationen sind auch auf der folgenden Seite (zugriffsgeschützt im Intranet) zu finden:
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Alle Besch?ftigten der Universit?t sind verpflichtet, den Beginn einer Arbeitsunf?higkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunf?higkeit l?nger als drei Kalendertage, ist sp?testens am darauffolgenden Arbeitstag eine ?rztliche Bescheinigung über die Arbeitsunf?higkeit bzw. Dienstunf?higkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
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Informationen zum Verfahren der Krank- bzw. Gesundmeldung und das Formblatt sind auf der Intranetseite (zugriffsgeschützt) zu finden:
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Eine Umzugskostenvergütung kann nur dann gew?hrt werden, wenn sie bereits vor dem Umzug durch die Universit?t Augsburg zugesagt worden ist.
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Grunds?tzlich kann die Umzugskostenvergütung nur neu eingestellten (bzw. versetzten) hauptberuflich Besch?ftigten zugesagt werden, deren Dienstverh?ltnis unbefristet oder mindestens für 2 Jahre vorgesehen ist und soweit der Umzug nach Augsburg oder in die unmittelbare Umgebung von Augsburg erfolgt.
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Die Abrechnung von Umzugskosten erfolgt ausschlie?lich durch das Landesamt für Finanzen, zentrale Anordnungsstelle (ZAST) Straubing.
Im Internet stehen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter Formbl?tter für die Erstattung von Umzugskosten zur Verfügung.
Aus Anlass der Einstellung kann grunds?tzlich kein Trennungsgeld gew?hrt werden. In besonderen F?llen k?nnen neu eingestellten hauptberuflich Besch?ftigten die notwendigen Auslagen für das Führen eines getrennten Haushalts in Form von Trennungsgeld erstattet werden. Die Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld erfolgt ausschlie?lich durch das Landesamt für Finanzen, zentrale Anordnungsstelle (ZAST) Straubing. Im Internet stehen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter Formbl?tter für die Bewilligung und Erstattung von Trennungsgeld zur Verfügung.
Das Landesamt für Finanzen, Dienststelle München, Alexandrastra?e 3, 80538 München, E-Mail: Poststelle-m@lff.bayern.de, weist im Rahmen seiner M?glichkeiten und Richtlinien Besch?ftigten, insbesondere den Trennungsgeldempf?ngern, staatlich gef?rderte Wohnungen zu. Antragsvordrucke sind beim o. g. Landesamt für Finanzen unter der Adresse http://www.lff.bayern.de/formularcenter erh?ltlich.
Als Besch?ftigte des Freistaats Bayern profitieren Sie von günstigen Jobtickets, die dieser mit Verkehrsbetrieben ausgehandelt hat. Aktuell gibt es dieses Angebot für die Deutsche Bahn und den MVV. Die Links für die Beantragung finden Sie auf der folgenden Seite (zugriffsgeschützt im Intranet):
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Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen k?nnen Beamte auf Antrag zu ihren Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsf?llen Beihilfen nach der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erhalten. Die Antr?ge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vordrucke beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg, Bezügestelle Beihilfe, Dienstgeb?ude Ludwigstra?e 36, 86152 Augsburg, einzureichen. Auf die Internetseiten des Landesamts für Finanzen wird hingewiesen:
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http://www.lff.bayern.de/formular.htm
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Auf diesen Internetseiten sind das Antragsformular, die Bayerische Beihilfeverordnung und weitere Informationen zur Beihilfe abrufbar und k?nnen auch ausgedruckt werden.
Die Nebent?tigkeit von Beamten (einschlie?lich Professoren) und tariflich Besch?ftigter bedarf grunds?tzlich einer vorherigen Genehmigung.
Der Antrag auf Genehmigung einer Nebent?tigkeit ist rechtzeitig vor Aufnahme der Nebent?tigkeit zu stellen; hierfür steht ein Formblatt zur Verfügung, welches?auf der folgenden Intranetseite (zugriffsgeschützt) zu finden ist:
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Fortbildungskurse des ZWW
Das?Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) stellt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universit?t ein umfangreiches Kursangebot für Fortbildungen zur Verfügung. Das aktuelle Programm und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ZWW:
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Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer
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Hochschulsport Augsburg
Hauptberufliche Mitarbeiter/innen der Universit?t Augsburg k?nnen sich für Kurse des Hochschulsports Augsburg anmelden. Das Kursangebot und Informationen zum Kursangebot etc. finden Sie auf der folgenden Seite:
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Gesundheit, Konflikte, Arbeitsrecht oder besondere Lebenssituationen – an der Universit?t Augsburg bieten wir Ihnen ein breites Angebot an unabh?ngigen Beratungsstellen.
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Beratungsangebot für Besch?ftigte
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Die Personalabteilung hat für Sie eine ?bersicht über verschiedene Themen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. ?ber den folgenden Link (zugriffsgeschützt im Intranet) finden Sie Informationen sowie auch Ihre Ansprechpartner in der Personalabteilung:
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Formulare der Personalabteilung für den Dienstgebrauch haben wir in einer ?bersichtsseite (zugriffsgeschützt im Intranet)?zusammengestellt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!
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Formulare der Personalabteilung
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Formulare für neue Besch?ftigte (Einstellung)
Sobald Sie eine Einstellungszusage erhalten haben und der Personalabteilung die Informationen zu Ihrer Einstellung vorliegen, werden bestimmte Formulare ben?tigt. Im Folgenden finden Sie Checklisten und die dazugeh?rigen Formulare.?
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Die Formulare und Schreiben für Beamtinnen und Beamte werden?nach Eingang des Einstellungsantrags direkt vom Personalreferat beim/bei der künftigen Beamten/in angefordert.??
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Checklisten?
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Kontakt
Bei Fragen k?nnen Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Personalabteilung wenden. Eine ?bersicht über die Ansprechpartner/innen finden Sie im Organigramm.?
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