Diese Aufforderungen?werden vom Ausleihsystem automatisch erzeugt. Das Bibliothekspersonal kann darauf keinen Einfluss nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich der Inhalt der Auffoderungen nach dem Zeitpunkt der Ausstellung und nicht nach dem Zeitpunkt der Zustellung richtet.
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Die 1. und 2. Aufforderung werden im PDF-Format per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt eine Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Zustellungsurkunde versendet. Es vergehen jeweils 12 ?ffnungstage (= Tage, an denen die Bibliothek ge?ffnet ist), ehe eine weitere Aufforderung versandt wird.
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Die Betr?ge beziehen sich nur auf die jeweilige R¨¹ckforderung bzw. den jeweiligen Bescheid und schlie?en vorhergehende Geb¨¹hren nicht ein. Die Betr?ge addieren sich also.
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Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht gemahnt worden sind und die fraglichen B¨¹cher bereits zur¨¹ckgegeben haben, ist es von Nutzen, wenn Sie die Quittung vorlegen k?nnen, die Sie bei der Buchr¨¹ckgabe erhalten haben. Es ist deshalb ratsam, diese Quittungen eine Weile aufzubewahren.
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