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ÐÂÍò²©ÌåÓýÏÂÔØ_Íò²©ÌåÓýapp¡¾Í¶×¢¹ÙÍø¡¿ium verloren, besch?digt?

Wenn Sie entliehene ÐÂÍò²©ÌåÓýÏÂÔØ_Íò²©ÌåÓýapp¡¾Í¶×¢¹ÙÍø¡¿ien verloren haben oder besch?digt an uns zur¨¹ckgeben, sind Sie dazu verpflichtet, Ersatz zu leisten. Dies erfolgt auf einem der folgenden Wege:
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  • Beschaffung eines neuen Exemplars desselben ÐÂÍò²©ÌåÓýÏÂÔØ_Íò²©ÌåÓýapp¡¾Í¶×¢¹ÙÍø¡¿iums
  • Beschaffung einer gebundenen Kopie des Buches (falls das Buch im Buchhandel nicht mehr erh?ltlich ist)
  • Beschaffung eines anderen, gleichwertigen Ersatzmediums (von der Bibliothek festgelegt)
  • angemessenen Wertersatz in Geld

(siehe?ABOB ¡ì8, Absatz 3, Satz 4)

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Sie k?nnen das neue Exemplar bzw. Ersatzmedium selbst beschaffen und bei der Information der Zentralbibliothek abgeben. Andernfalls erfolgt die Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek. Dies ist mit einer zus?tzlichen Geb¨¹hr von 12,50 € verbunden (Kostenverzeichnis des Freistaats Bayern vom 08.04.1999).

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Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an die Mahnzentrale (0821/598-5322)? schreiben Sie eine E-Mail an? ersatz@bibliothek.uni-augsburg.de.

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