Welches Deutsch-Niveau für die Einschreibung notwendig ist, finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Seite Studienangebot.
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Ist der Studiengang ?zulassungsbeschr?nkt“ (mit NC), muss dieser Nachweis bis sp?testens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) vorliegen.
Sonst genügt es, bis Mitte M?rz 2024 einen anerkannten Deutschnachweis auf der geforderten Stufe nachzureichen.
Folgende Deutschnachweise werden anerkannt:
C1-Nachweise
B2-Nachweise
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AUSNAHME:
Wenn Sie eine Zuweisung fürs Studienkolleg brauchen, muss unabh?ngig vom Studiengang bis sp?testens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) ein Nachweis vorliegen, dass die Stufe B2 erfolgreich abgeschlossen wurde.