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Deutsch-Nachweise

Welches Deutsch-Niveau für die Einschreibung notwendig ist, finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Seite Studienangebot.

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Ist der Studiengang ?zulassungsbeschr?nkt“ (mit NC), muss dieser Nachweis bis sp?testens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) vorliegen.

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Sonst genügt es, bis Mitte M?rz 2024 einen anerkannten Deutschnachweis auf der geforderten Stufe nachzureichen.

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Folgende Deutschnachweise werden anerkannt:

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C1-Nachweise

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B2-Nachweise

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AUSNAHME:

Wenn Sie eine Zuweisung fürs Studienkolleg brauchen, muss unabh?ngig vom Studiengang bis sp?testens 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester 2024) ein Nachweis vorliegen, dass die Stufe B2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

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