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Das ?rtliche Vergabeverfahren

Hinweise aktuelles NC-Verfahren

Das Hauptverfahren für NC-Studieng?nge au?er Humanmedizin l?uft noch bis zum 24.08.2025.

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  • Zulassungsangebot: Am 17.07. wurden die ersten Zulassungsangebote ausgesprochen.
  • Platz zurückgeben:?Sollten Sie kein Interesse an dem Zulassungsangebot haben, geben Sie bitte den Platz bis zum 21.08. zurück. Nur bis zu diesem Tag sind ?nderungen m?glich, weil das Portal von hochschulstart dann bis zum Abschluss des Hauptverfahrens gesperrt ist (Portalsperre vom 22.-24.08.).
  • Priorisierung: Wie lange ein Zulassungsangebot von der Universit?t Augsburg bestehen bleibt, ist abh?ngig von Ihrer vorgenommenen Priorisierung bei hochschulstart.?Bitte beachten Sie dabei die Koordinierungsregeln.
  • Annahmefrist:?Für die Annahme des Zulassungsangebots bei hochschulstart gibt es an der Universit?t Augsburg keine Annahmefrist. Besteht das Zulassungsangebot noch bis zum Ende des Hauptverfahrens, wird dieses automatisch zur Zulassung.
  • Zulassungsbescheid: Sie finden den Zulassungsbescheid im Posteingang Ihres Bewerbungsaccounts im Bewerbungsportal VIBS.
  • Frist für die Einschreibung: Nach Erhalt des?Zulassungsbescheids haben Sie 12 Tage Zeit, an der Universit?t Augsburg die Einschreibung zu beantragen. Danach wird Ihre Bewerbung wegen Verfristung vom Verfahren ausgeschlossen, damit andere Bewerberinnen und Bewerber nachrücken k?nnen.
  • Kein Zulassungsangebot: Hat Ihre Bewerbung aktuell den Status "Zulassungsangebot aktuell nicht m?glich", so nehmen Sie weiterhin am Verfahren teil. Es kann durchaus sein, dass Sie bis zum Abschluss des Hauptverfahrens noch ein Angebot erhalten. Beim Bewerbungsstatus "Vorl?ufig ausgeschlossen" ist leider kein Zulassungsangebot m?glich, da Sie die Zulassungsvoraussetzungen (aufgrund nicht ausreichender Hochschulzugangsberechtigung oder nicht eingereichter Unterlagen)?nicht erfüllt haben.

Wer werden Sie nach Abschluss des Hauptverfahrens hier informieren, mit welchen Studieng?ngen die Universit?t Augsburg am Koordinierten Nachrücken und Losverfahren teilnimmt.

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Koordiniertes Nachrücken

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Bewerberinnen und Bewerber, die bislang kein Zulassungsangebot im Hauptverfahren erhalten haben, werden per E-Mail von hochschulstart benachrichtigt und k?nnen dann bis zum 27.08.2025?eine Erkl?rung abgeben, ob sie am koordinierten Nachrücken teilnehmen m?chten. Genauere Informationen zum koordinierten Nachrücken erhalten Sie bei hochschulstart oder hier.

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Zudem haben auch Interessentinnen und Interessenten, die bislang keine Bewerbung im Hauptverfahren abgegeben haben, die M?glichkeit, sich für diese Studieng?nge zu bewerben. Bitte registrieren und bewerben Sie sich nicht nur bei hochschulstart.de, sondern registrieren Sie sich auch über unser Bewerbungsportal VIBS.

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Losverfahren

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Sollten Sie nicht am koordinierten Nachrücken teilnehmen k?nnen, k?nnen Sie einen Losantrag stellen.?Sollten noch Studienpl?tze vorhanden sein, werden auch diese Bewerbungen berücksichtigt.

Stehen in einem Studiengang nicht ausreichend Studienpl?tze für alle Interessierten zur Verfügung, ist dieser zulassungsbeschr?nkt. Die Vergabe von Studienpl?tzen im ersten Fachsemester wird dabei in einem ?rtlichen Vergabeverfahren durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die fristgerechte Bewerbung.

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Im Vergabeverfahren werden anhand bestimmter Kriterien verschiedene Quoten gebildet, nach denen die Studienplatzvergabe erfolgt. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) sowie die Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung HZV).?

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Die einzelnen Quoten im ?berblick

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Die Quoten unterscheiden sich nach den Vorabquoten und den Hauptquoten. Von den festgesetzten Zulassungszahlen werden zun?chst die Vorabquoten ermittelt. Die restlichen Studienpl?tze werden dann über die Hauptquoten vergeben.

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Die Vorabquoten

In dieser Quote werden bis zu 2 % der Studienpl?tze vergeben.

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Ein H?rtefall liegt dann vor, wenn die Ablehnung des Zulassungsantrages eine au?ergew?hnliche H?rte darstellen würde. Dies gilt insbesondere für besondere soziale oder famili?re Gründe. Der Antrag wird grunds?tzlich mit dem Zulassungsantrag gestellt und ist anhand entsprechender Nachweise zu belegen. Die Bewerbung nimmt zun?chst in den Hauptquoten am Verfahren teil. Ist über diese keine Zulassung m?glich, wird ein Angebot im Rahmen der H?rtefallquote ausgeprochen.

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Weitere Informationen zum Vorliegen eines H?rtefalls und zu geeigneten Nachweisen finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.de.

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Link zu hochschulstart.de (siehe 5.2. Der H?rtefallantrag, S. 18-20)

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayHZG

§§ 25, 26 HZV

In dieser Quote werden bis zu 5 % der Studienpl?tze vergeben.

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In dieser Quote werden ausl?ndische Staatsangeh?rige oder Staatenlose berücksichtigt, sofern sie nicht Deutschen gleichgestellt sind.

Im Rahmen der Studienplatzvergabe ist Deutschen gleichgestellt, wer

  • die Staatsangeh?rigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europ?ischen Union besitzt ODER
  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt.

Auswahlkriterium für die Rangliste in dieser Quote ist die Durchschnittsnote der ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung. Diese wird dabei in eine der deutschen Abiturnote entsprechenden Durchschnittsnote umgerechnet.

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Link zur Seite für internationale Bewerbungen

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 5 BayHZG

§ 6 Satzung der Universit?t Augsburg über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen

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In dieser Quote werden bis zu 4 % der Studienpl?tze vergeben.

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Hier wird die Qualifikation für Ihren Studienwunsch über ein noch nicht abgeschlossenes Studium nachgewiesen. Der Nachweis erfolgt über das Zeugnis einer bestandenen Vorprüfung oder den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten, die in einem grundst?ndigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen. Meistens sind dies 60 ECTS. Bitte beachten Sie, dass der Wechsel nur zwischen fachlich eng verwandten Studieng?ngen erfolgen kann.

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Die Reihung auf der Rangliste erfolgt auf Grundlage der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.

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Liste der Studieng?nge, die mit fachgebundener Hochschulreife studiert werden k?nnen.

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHZG

§ 25 HZV

In dieser Quote werden bis zu 4 % der Studienpl?tze vergeben.

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Ein Zweitstudium liegt vor, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Saatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.

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Der Nachweis erfolgt in der Regel durch das Abschlusszeugnis des Erststudiums. Alternativ kann auch eine besondere Bescheinigung der Stelle vorgelegt werden, die für die Erstellung des Abschlusszeugnisses zust?ndig ist. Aus dieser muss die Durchschnittsnote des beendeten Studiums hervorgehen.

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Die Auswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem die Note des Erststudiums sowie die ma?geblichen Gründe für das Zweitstudium berücksichtigt werden. Dabei wird zwischen wissenschaftlichen und beruflichen Gründen unterschieden. Ferner k?nnen noch Punkte gew?hrt werden, wenn die frühere Berufst?tigkeit aus famili?ren Gründen (z. B. Kindererziehung) aufgegeben wurde. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung alle erforderlichen Unterlagen bei.

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Eine genaue Beschreibung der Gründe, der Punktebewertung sowie geeigneter einzureichender Unterlagen finden Sie auf den Seiten von hochschulstart.de. Die Beschreibung wurde für medizinische Studieng?nge erstellt, gilt aber analog auch für unsere Studieng?nge mit ?rtlicher Zulassungsbeschr?nkung.

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Link zu hochschulstart.de (siehe 6. Die Zulassung zum Zweitstudium, ab. S. 21)

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und Satz 7 BayHZG

§ 25 HZV

In dieser Quote werden bis zu 3 % der Studienpl?tze vergeben.

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In dieser Quote wird der Hochschulzugang über eine berufliche Qualifizierung erworben. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

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Seite zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

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Besitzen Sie sowohl eine schulische Hochschulzugangsberechtigung als auch einen Hochschulzugang für beruflich Qualfizierte, k?nnen Sie entscheiden, mit welcher Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen m?chten. Beide k?nnen nicht gleichzeitig berücksichtigt werden.

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayHZG

§ 25 HZV

§ 7 Satzung der Universit?t Augsburg über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen

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In dieser Quote werden bis zu 1 % der Studienpl?tze vergeben.

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In dieser Quote wird berücksichtigt, wer aufgrund des besonderen ?ffentlichen Interesses im Bereich des Spitzensports zu f?rdern ist. Voraussetzung ist die Zugeh?rigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs- oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds. Dies muss beim Antrag auf Zulassung durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.

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Art. 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayHZG

§ 25 HZV

§ 8 Satzung der Universit?t Augsburg über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen

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Die Hauptquoten

In der Quote nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung werden 30 % der Studienpl?tze vergeben.

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Bei gleicher Note entscheidet zun?chst ein geleisteter Dienst und danach das Los über die Reihenfolge der Zulassungen.

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Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayHZG

§§ 28 und 31 HZV

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In dieser Quote werden 70 % der Studienpl?tze vergeben.

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An der Universit?t Augsburg werden die Studienpl?tze innerhalb dieser Quote nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Bei gleicher Note entscheidet zun?chst ein geleisteter Dienst und anschlie?end das Los.

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Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayHZG

§§ 30 und 31 HZV

§ 5 Satzung der Universit?t Augsburg über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen

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Der Dienst

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Im Rahmen der Vergabe von Studienpl?tzen kann ein geleisteter Dienst eine besondere Rolle einnehmen. Zum einen als nachrangiges Kriterium bei der Ermittlung der Rangliste und zum anderen für eine bevorzugte Zulassung, falls Sie in der Vergangenheit bereits eine Zulassung erhalten hatten, diese aber aufgrund des Dienstes nicht antreten konnten.

Ein Dienst muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit er anerkannt werden kann. Folgendes gilt als Dienst:

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  • Erfüllung von Dienstpflichten nach Art. 12a des Grundgesetzes und der ?bernahme solcher Dienstpflichten und entsprechender Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren
  • Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines freiwilligen ?kologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder im Rahmen eines von der Bundesregierung gef?rderten Modellprojekts
  • Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement nach dem Soldatengesetz
  • Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angeh?rigen bis zur Dauer von drei Jahren

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Damit ein Dienst im ?rtlichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, muss er für mindestens sechs Monate ausgeübt worden sein.

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Art. 2 BAYHZG

§§ 18, 31 HZV

Wenn Sie einen Dienst abgeleistet haben, k?nnen Sie diesen im Vergabeverfahren berücksichtigen lassen. Der Dienst ist dann ausschlaggebend, wenn mehrere Bewerbungen den gleichen Rangwert (bspw. bei der Durchschnittsnote) aufweisen. Bewerbungen mit Dienst werden dann bevorzugt berücksichtigt.

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Wie mache ich den Dienst geltend?

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Im Rahmen der Online-Bewerbung k?nnen Sie angeben, ob Sie einen Dienst geleistet haben. Sie erhalten dann einen Antrag auf Zulassung. Reichen Sie diesen bitte zusammen mit der Dienstbescheinigung innerhalb der Bewerbungsfrist ein.

Leisten Sie w?hrend der Bewerbung noch Dienst, fordern Sie bitte bei der zust?ndigen Stelle eine aktuelle Best?tigung an, die Sie der Bewerbung beilegen k?nnen. Aus der Bescheinigung/Best?tigung muss hervorgehen, dass bereits mindestens sechs Monate Dienst geleistet wurden.

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Es k?nnen nur Bescheinigungen anerkannt werden, deren Ausstellungsdatum nach Beendigung des Dienstes oder mindestens sechs Monate nach Dienstbeginn liegt. Arbeitsvertr?ge oder Vereinbarungen sind nicht ausreichend.

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Art. 2 BayHZG

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Was ist eine bevorzugte Zulassung?

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Haben Sie bereits in einem zurückliegenden Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten, konnten diesen dann aber aufgrund der Ableistung des Dienstes nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie auf Antrag eine bevorzugte Zulassung. Diese kann jedoch nur für den gleichen Studiengang beantragt werden, der nicht angetreten werden konnte.

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Wie wird die bevorzugte Zulassung beantragt?

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W?hrend der Online-Bewerbung gibt es die M?glichkeit, die bevorzugte Zulassung auszuw?hlen. Am Ende des Prozesses erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung. Reichen Sie diesen bitte innerhalb der Bewerbungsfrist bei uns ein. Legen Sie bitte eine Dienstbescheinigung sowie den damaligen Zulassungsbescheid der Universit?t Augsburg bei.

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Wie lange kann die bevorzugte Zulassung beantragt werden?

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Die bevorzugte Zulassung muss sp?testens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Danach verf?llt der Anspruch.

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Art. 2 BayHZG

§§ 18, 32 HZV

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Nachteilsausgleich

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Führen besondere Lebensumst?nde beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu Nachteilen, kann ein Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote beantragt werden. An diesen Antrag sind jedoch strenge Ma?st?be zu stellen und eine Genehmigung ist nur in Ausnahmef?llen m?glich. Wichtig sind neben dem Antrag aussagekr?ftige Unterlagen.

Bei der Vergabe von Studienpl?tzen ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Traten beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wesentliche Leistungsbeeintr?chtigungen auf, die ein besseres Ergebnis verhinderten, sollen diese ausgeglichen werden.

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Werden die Umst?nde und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Wichtig ist, dass nicht allein auf die Abiturprüfung abgestellt wird, sondern auf die Leistungen in den Schuljahren der Oberstufe.

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Sie k?nnen im Online-Bewerbungsportal (VIBS) einen entsprechenden Antrag ausw?hlen. Nach Abschluss der Online-Bewerbung erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit aussagekr?ftigen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist ein.

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Welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie den Nachweis erbringen k?nnen, finden Sie im folgenden Dokument von hochschulstart.de. Dieses wurde für medizinische Studieng?nge erstellt, gilt aber analog auch für unsere ?rtlichen Vergabeverfahren.

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Link zu hochschulstart.de (siehe 5.1. Nachteilsausgleich Durchschnittsnote, ab S. 15)

hochschulstart.de

Unsere zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge werden über hochschulstart.de vergeben. Hier k?nnen Sie sich registrieren und informieren.

Online-Bewerbungsportal (VIBS)

Hier k?nnen Sie die Bewerbung für unsere Studieng?nge vornehmen. Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ben?tigen Sie zus?tzlich noch ein Konto bei hochschulstart.de

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