Doppelstudium
Seit dem?Sommersemester 2024?erfolgt die Beantragung eines Doppel-/ oder Mehrfachstudiums von zwei oder mehreren Studieng?ngen an der Universit?t Augsburg über VIBS.
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Bitte loggen Sie sich dafür in Ihren Studierendenaccount ein und fügen Sie für den gewünschten Studiengang einen Bewerbungsantrag hinzu. Ggf. müssen Sie oben rechts noch Ihre Rolle auf "Student/-in" ?ndern. W?hlen Sie dann bei der Online-Immatrikulation bitte aus, dass Sie ein Doppel- oder Mehrfachstudium beantragen m?chten. Bitte reichen Sie den nach Abschluss der Online-Immatrikulation generierten Antrag auf Doppelstudium (PDF) bei der Studierendenkanzlei ein. Beachten Sie dabei bitte die Frist in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibefrist für das jeweilige Semester und legen Sie ggf. Ihren Zulassungsbescheid bzw. die für Ihren gewünschten Studiengang n?tige Best?tigung bei.
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Besonderheit: Für die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education) oder eines Erweiterungsfachs im Lehramt ist keine Online-Beantragung m?glich. Bitte verwenden Sie in diesen F?llen das unten bereitgestellte Formular.
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Sollte der gewünschte Studiengang in VIBS nicht ausw?hlbar sein, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei:? bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de
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Achtung: Sollten Sie Studieng?nge beenden wollen, die Sie bereits studieren, beantragen Sie bitte eine Umschreibung und geben Sie in VIBS die Studieng?nge an, die ersetzt werden sollen.
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Das Studium zweier Studieng?nge (Doppelstudium) an der Universit?t Augsburg ist grunds?tzlich m?glich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Genehmigung der Studierendenkanzlei erforderlich.
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Den Antragsteller/-innen sollte bewusst sein, welche eventuellen Folgen sich aus der Doppelbelastung für den Einzelnen ergeben. Sie sollten in der Lage sein, die gew?hlten Studieng?nge ordnungsgem?? zu studieren. Ordnungsgem?? hei?t, dass die Lehrveranstaltungen beider Studieng?nge ohne zeitliche ?berschneidungen besucht werden k?nnen und keine Verz?gerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile von der Studierenden/dem Studierenden selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich bei der?Fachstudienberatung?zu informieren.
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Nach?Art. 87 Abs. 1 S. 3??Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)?ist die Immatrikulation in?zwei oder mehreren zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen?nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht.
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- Ist der?neu hinzuzunehmende Studiengang ein zulassungsbeschr?nkter grundst?ndiger Studiengang?[vgl.?Studienangebot der Universit?t Augsburg]?oder ein Masterstudiengang, bedarf es einer?vorherigen?Bewerbung und Zulassung. Ebenso ist die Hinzunahme von Studieng?ngen/-f?chern, deren Aufnahme ein?Eignungsverfahren?voraussetzt, nur nach bestandenem Eignungsverfahren m?glich. Der Antrag auf Doppelstudium ist in dem im Zulassungsbescheid benannten Zeitraum zu stellen.
? - Die Aufnahme eines Doppelstudiums in?zulassungsfreien grundst?ndigen Studieng?ngen?innerhalb der Universit?t Augsburg setzt voraus, dass mindestens 90 Leistungspunkte (LP) im bisherigen Studiengang erbracht wurden.?Bitte fügen Sie deshalb dem Antrag auf Doppelstudium eine Notenbescheinigung mit Ausweis der LP?[Ausdruck aus STUDIS]?bei, aus der ersichtlich ist, dass 90 LP erbracht wurden. Fehlen Ihnen LP oder wird das Doppelstudium?vor dem?vierten Fachsemester?beantragt, ist die Zustimmung von zwei Professoren/Professorinnen oder?Fachstudienberatern/Fachstudienberaterinnen?der gewünschten Studieng?nge nachzuweisen.
Die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education)?kann ab dem 5. Semester des korrespondierenden Lehramtsstudiengangs erfolgen. Zulassungsvoraussetzung sind mindestens 110 auf den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anrechnungsf?hige Leistungspunkte. Um eine entsprechende Best?tigung einzuholen, muss der Antrag auf Doppelstudium zun?chst beim Prüfungsamt eingereicht werden. Das Antragsformular wird dann an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.
? - Antrag auf Doppelstudium (PDF)
Die Frist für den Antrag auf Doppelstudium entnehmen Sie bitte der Seite?Fristen und Termine.
Falls für die Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang das Bestehen eines?Eignungsverfahrens?notwendig ist, ist dies bei der Immatrikulation nachzuweisen. Dabei sind die entsprechenden Fristen für die Anmeldung zum?Eignungsverfahren?zu beachten.?
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Die Immatrikulation an zwei verschiedenen Universit?ten ist ebenfalls m?glich. Kl?ren Sie zuerst mit der weiteren Hochschule ab, wie Sie verfahren sollen. Danach wenden Sie sich an die?zust?ndige Sachbearbeiterin, Frau Grob.
Antr?ge auf Doppelstudium sind im?Immatrikulationszeitraum?bei der Studierendenkanzlei?einzureichen.
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Ansprechpartnerin
- Telefon: +49 821 598-1111