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Eine Fortführung Ihres bisherigen Studiums?ist bei einem Hochschulwechsel an die Universit?t Augsburg nicht ohne weiteres m?glich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen nicht unbedingt eine Gleichwertigkeit der Studieng?nge/-f?cher besteht.?Sie müssen sich daher?zun?chst für das?erste Fachsemester? bewerben,?ausgenommen zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge und?Rechtswissenschaft?sowie Lehramtsstudieng?nge mit Abschluss Staatsexamen, bei Beibehaltung der Schulart und der Studienf?cher (hier werden die Fachsemester fortgeschrieben; d.h. eine Bewerbung erfolgt hier für das entsprechend h?here Fachsemester).?Eine Anhebung in ein h?heres Fachsemester erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt.?Es ist ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen? Fachstudienberatung?in Verbindung zu setzen.

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Vor dem Wechsel sind folgende Punkte zu kl?ren:

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Wann erfolgt die Exmatrikulation an der alten Hochschule?

An der alten Hochschule sollte man sich erst dann exmatrikulieren, wenn der Studienplatz an der neuen Hochschule wirklich sicher ist.

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Wie erhalte ich die Semesterbeitr?ge rückerstattet?

Wer nach bereits erfolgter Rückmeldung zum n?chsten Semester an eine andere Hochschule wechseln m?chte, kann bei der Studierendenkanzlei einen?Antrag auf Rückerstattung der entrichteten Semesterbeitr?ge?stellen. Bitte legen Sie dazu unbedingt die Quittung des?bereits gezahlten Beitrags bei. Die Exmatrikulation an der Universit?t Augsburg muss bereits erfolgt sein. Bitte informieren Sie sich über die Details und Fristen zur Rückerstattung .

Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Pers?nlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
  • E-Mail:
  • Raum 1032 (Geb?ude A2)
    Universit?tsstra?e 2, 86159 Augsburg

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