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In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist ein Hochschulwechsel an die gewünschte Hochschule wegen fehlender freier Studienpl?tze oftmals schwierig. Um dennoch eine M?glichkeit anzubieten, wurde neben dem formalen Zulassungsverfahren an den Universit?ten der sogenannte Studienplatztausch eingerichtet.

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Folgende Punkte sind zu beachten:

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  • Beide Tauschpartner müssen im gleichen Studiengang und Fachsemester an einer deutschen Universit?t immatrikuliert sein.
  • Die Studien- und Prüfungsleistungen der Tauschpartner müssen übereinstimmen.
  • Antr?ge auf Studienplatztausch sind an der Universit?t Augsburg sp?testens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Tauschpartner an seiner Hochschule den Tauschantrag stellt.
  • Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Hochschulen beteiligt sind, ist m?glich.
  • Erst wenn alle beteiligten Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben, kann dieser durchgeführt werden.
Sollte nach der Tauschgenehmigung durch die beteiligten Hochschulen nur einer der Tauschpartner den getauschten Studienplatz annehmen und sich einschreiben, der andere Tauschpartner jedoch auf seine Einschreibung verzichten oder diese nach kurzer Zeit wieder zurücknehmen, handelt es sich um einen sogenannten fingierten Tausch. In diesem Falle wird der gesamte Tausch nachtr?glich unwirksam, was zur Folge hat, dass der bereits eingeschriebene Tauschpartner von Amts wegen exmatrikuliert wird.
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Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienplatztausch ist die Studierendenkanzlei. Den? Antrag auf Studienplatztausch erhalten Sie hier.

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Hilfe beim Suchen eines Tauschpartners:

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  • Online-Tauschb?rsen
  • Schwarze Bretter der Universit?ten
  • ?berregionale Tageszeitungen

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Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Pers?nlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

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