Kranken- und Unfallversicherung
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W?hrend des Studiums müssen Studierende krankenversichert sein. Eine entsprechende Meldung ist daher bereits bei der Einschreibung erforderlich. Informieren Sie sich bitte, was dabei zu beachten ist. Studierende an der Universit?t sind bei Unf?llen, die sich im Zusammenhang mit ihrem Studium ereignen, versichert. Nachfolgend finden Sie Informationen, in welchen F?llen dies gilt und wie Sie einen Unfall melden.
Krankenversicherung
Wenn Sie sich für ein Studium an der Universit?t Augsburg einschreiben m?chten, ist dies wichtig für Ihren Status in der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ben?tigen wir für eine Einschreibung eine entsprechende Meldung der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Damit uns diese Meldung direkt erreicht, ben?tigt die Krankenkasse die gesonderte Absendernummer der Universit?t Augsburg: H0000935
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Diese Meldung ist verpflichtend für die Immatrikulation. Liegt diese nicht vor, dürfen wir Sie nicht einschreiben.
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Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Infok?sten.
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Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Seite des Bundesgesundheitsministeriums
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Die Meldung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse erstellt und elektronisch direkt (nicht per E-Mail) an die Universit?t Augsburg übermittelt. Sie ist erforderlich, da dies der Nachweis ist, dass Sie w?hrend des Studiums krankenversichert sind. Die Krankenkasse teilt uns mit, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht (bspw. weil Sie privat versichert sind). Aus fachlicher Sicht handelt es sich um eine Meldung mit Meldegrund 10.
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Bitte geben Sie gegenüber der Krankenkasse an, dass Sie sich an der Universit?t Augsburg einschreiben m?chten. Unsere gesonderte Absendernummer lautet H0000935. Nur so erreicht uns die Meldung tats?chlich. Wird die Meldung abgeschickt, dauert es in der Regel ein paar Tage, bis sie bei uns eingeht.
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Papierbescheinigungen sind nicht m?glich. Sollte Ihnen die Krankenkasse eine solche aush?ndigen, fragen Sie bitte nach der Meldung M10.
Die Meldung kann nur von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erstellt und übermittelt werden. Wenn Sie bereits gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sind Sie (noch) nicht gesetzlich krankenversichert, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Einschl?gige Informationen und Ansprechpartner finden Sie dazu im Internet.
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Damit die Krankenkasse die Meldung korrekt übermitteln kann, geben Sie bitte die gesonderte Absendernummer der Universit?t Augsburg an: H0000935
Auch wenn Sie nicht in der (deutschen) gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ben?tigen wir die Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse als Nachweis. Private Krankenkassen oder Versicherer aus dem Ausland k?nnen diese Meldungen nicht erstellen.
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Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) auf und bitten Sie diese um eine entsprechende Meldung an die Universit?t Augsburg. Die Krankenkasse wird Ihren Fall prüfen und uns im Regelfall anschlie?end mitteilen, dass Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
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Eine Best?tigung Ihres privaten oder ausl?ndischen Versicherungsunternehmens reicht nicht aus.
Wenn sich w?hrend Ihres Studiums ?nderungen an Ihrem Krankenversicherungsstatus ergeben, teilt uns dies die Krankenkasse elektronisch mit.
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Neue Krankenkasse?
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Wenn Sie in eine neue (gesetzliche) Krankenkasse wechseln, geben Sie bei der neuen Krankenkasse bitte an, dass Sie bereits an der Universit?t Augsburg eingeschrieben sind. Diese schickt uns dann eine entsprechende Meldung mit Meldegrund 11. Damit die Krankenkasse die Meldung korrekt übermitteln kann, geben Sie bitte die gesonderte Absendernummer der Universit?t Augsburg an: H0000935
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Diese Meldung ist wichtig, da wir Ihrer Krankenkasse die Einschreibung best?tigen. Bitte sorgen Sie daher für eine zeitnahe Mitteilung.
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Es gibt eine Ausnahme, für die keine Meldung vorliegen muss.
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Einschreibung in einen Promotionsstudiengang
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Das Promotionsstudium ist nicht von der studentischen Krankenversicherung erfasst. In diesem Fall ben?tigen wir keine Meldung. Bitte kl?ren Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie Sie w?hrend des Studiums versichert sind.
Hinweis: Wechseln Sie aus einem Promotionsstudiengang in einen anderen Studiengang (grundst?ndig oder Master) ben?tigen wir wieder eine Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Ihre Krankenkasse die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung meldet, teilt die Universit?t Augsburg der Krankenkasse im Gegenzug Ihre Einschreibung mit. Des Weiteren geben wir eine Exmatrikulation auch an die Krankenkasse weiter.
Hinweis: Bei einer Umschreibung in einen Promotionsstudiengang, teilen wir dies auch der Krankenkasse mit. Ihre studentische Krankenversicherung endet, da ein Promotionsstudium nicht darüber versichert ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse.
Unfallversicherung
Mit der Einschreibung sind Studierende (ausgenommen Gaststudierende) w?hrend der Aus- und Fortbildung an der Universit?t in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.?Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unf?lle, die sich in einem urs?chlichen Zusammenhang mit dem Studium ereignen.?Versichert sind hiernach die Studierenden bei der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. In den Versicherungsschutz ist ferner eingeschlossen der Weg zur Universit?t und der Weg nach und von dem Ort, an dem eine universit?re Veranstaltung au?erhalb der Universit?t stattfindet.?Nicht unfallversichert sind aber u. a. private und lehrstoffbezogene Arbeiten im h?uslichen Bereich oder au?erhalb zeitlich festgelegter Lehrveranstaltungen sowie studienbezogene Auslandsaufenthalte, soweit diese nicht durch Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind ebenfalls nicht versichert?Praktika, die in Zusammenhang mit dem Studium abgeleistet werden. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt. Zust?ndig für die Unfallversicherung eines Studierenden, der ein Praktikum ableistet, ist das Praktikumsunternehmen.
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Tr?ger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesunfallkasse (Ungererstr. 71, 80805 München, Tel.: 089 36093-0).
Damit der Versicherungstr?ger für eine m?glichst frühzeitige und wirksame ?rztliche Behandlung sorgen und die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann, muss er von jedem Unfall unverzüglich Kenntnis erhalten.
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Die Anzeige ist innerhalb von?drei?Tagen, nachdem die Universit?t von dem Unfall erfahren hat, der Bayerischen Landesunfallkasse zu erstatten.?Aus diesem Grunde sind alle Unf?lle, die sich im Hochschulbereich der Universit?t, einschlie?lich dem Hin- und Rückweg ereignen,?unverzüglich?von den Betroffenen selbst (oder durch einen von ihnen Beauftragten) dem Studierendeninformationsbüro per Email ( unfall@zv.uni-augsburg.de) zu melden.?Der Versicherungstr?ger ist nur in der Lage, Leistungen zu gew?hren, wenn der Unfall rechtzeitig gemeldet worden ist. Ausnahme: Unf?lle im Rahmen von universit?ren Sportveranstaltungen melden Sie bitte per Email an das Sportzentrum ( sekretariat@sport.uni-augsburg.de).
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