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Studieninhalt

Der interdisziplin?re Masterstudiengang Nordamerika-Studien der Universit?t Augsburg (NAS) vermittelt fundierte Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Politik Nordamerikas, sowie ein analytisches Instrumentarium zu deren Erforschung. In den kultur- und sprachbezogenen Teilen des Studiums treten Franz?sisch und Spanisch gleichberechtigt neben das Englische. Der interdisziplin?re Ansatz erm?glicht Studierenden einen ganzheitlichen Blick auf die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt Nordamerikas. Die beteiligten Fachbereiche bieten hierzu eng aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen an und lassen Studierenden M?glichkeiten für eine fachliche Spezialisierung, die ihren Interessen entspricht.

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Berufsperspektiven:

  • in Institutionen und Organisationen
  • in der Welt der modernen Kommunikationsmedien
  • in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • in der freien Wirtschaft
  • im Bildungswesen
Fakten zum Studiengang
Name: Nordamerika-Studien
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gem?? § 4 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. September

Bewerbungsunterlagen

  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF-Datei)
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  • Ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes?Studium (B.A.) aus dem sprach-, kultur- und/oder sozialwissenschaftlichen Bereich.
    Hierzu geh?ren die F?cher Theologie, Philosophie, Geschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft, europ?ische und au?ereurop?ische Philologien, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, Geographie, Kommunikationswissenschaft oder ein Fach mit vergleichbaren Inhalten.
    Liegt ein B.A. Abschluss für die Bewerbung noch nicht vor, so kann eine bedingte Immatrikulation erfolgen, wenn der Bewerber/ die Bewerberin Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten nachweisen kann. Der B.A. Abschluss muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten M.A. Semesters nachgereicht werden.
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  • Aus den drei Fremdsprachen Englisch, Franz?sisch und Spanisch muss bei Immatrikulation nachweislich beherrscht werden:

    Englisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Eine weitere Sprache (Franz?sisch oder Spanisch) auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen, deren Nachweis bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgereicht werden kann; in forschungsrelevant begründeten Ausnahmef?llen kann die zweite Fremdsprache auf Antrag durch eine andere ersetzt werden.
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  • Eine detaillierte und rechtsverbindliche Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich in der Prüfungsordnung.

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  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF-Datei)
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  • Ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes? Studium (B.A.) aus dem sprach-, kultur- und/oder sozialwissenschaftlichen Bereich.
    Hierzu geh?ren die F?cher Theologie, Philosophie, Geschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft, europ?ische und au?ereurop?ische Philologien, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, Geographie, Kommunikationswissenschaft oder ein Fach mit vergleichbaren Inhalten.
    Liegt ein B.A. Abschluss für die Bewerbung noch nicht vor, so kann eine bedingte Immatrikulation erfolgen, wenn der Bewerber/ die Bewerberin Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten nachweisen kann. Der B.A. Abschluss muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten M.A. Semesters nachgereicht werden.
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  • Aus den drei Fremdsprachen Englisch, Franz?sisch und Spanisch muss bei Immatrikulation nachweislich beherrscht werden:

    Englisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Eine weitere Sprache (Franz?sisch oder Spanisch) auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen, deren Nachweis bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgereicht werden kann; in forschungsrelevant begründeten Ausnahmef?llen kann die zweite Fremdsprache auf Antrag durch eine andere ersetzt werden.
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  • Studienbewerber/*innen aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland müssen Deutschkenntnisse des Niveaus DSH 2 bzw. TestDaF 4 nachweisen (in allen vier Bereichen).
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  • Eine detaillierte und rechtsverbindliche Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich in der Prüfungsordnung.

Bewerbungsadresse

Universit?t Augsburg
Studierendenkanzlei
Universit?tsstr. 2
86159 Augsburg

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Kontakt Fachstudienberatung

Akademische R?tin / Lecturer
Amerikanistik

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Kremena Stanev
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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Katarina Sertic
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
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