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Aufgaben nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz:

F?rderung und ?berwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Ziel dieses Gesetztes ist u.a.
- die Erh?hung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl besch?ftigt sind als M?nner,
- die Chancengleichheit von Frauen und M?nnern zu sichern,
- auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst?tigkeit für Frauen und M?nner und
- auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und M?nnern in Gremien hinzuwirken.

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Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts und Unterstützung der Universit?t Augsburg bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts

für den Bereich des wissenschaftlichen Personals.

Eigene Initiativen zur
- Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
- Verbesserung der Situationen von Frauen
- besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und? M?nner.

Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern.

Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und M?nner und der Sicherung der Chancengleichheit.

Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Besch?ftigten in Einzelf?llen.

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In der Pr?ambel ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Universit?t Augsburg, Diskriminierungen entgegen zu treten und die tats?chliche Gleichstellung von Mann und Frau unter Beachtung der Grunds?tze des Gender Mainstreaming zu f?rdern. Dieses wurde bereits im Konzept zur Frauenf?rderung und Gleichstellung von 2001 als Grundprinzip verankert.

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