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BAf?G – Formblatt 5: Vereinfachtes Verfahren

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Auf den neuen Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAf?G [= FORMBLATT 5] ist ein vereinfachtes Verfahren beschrieben:

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"Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, k?nnen Sie anstelle dieses Formblatts eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsf?rderung ein?reichen; diese gelten als Ersatz für das Formblatt. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach der Festsetzung des zu?st?ndigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrk?rpers der Ausbildungsst?tte als üblich anzusehen ist."

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Diese sogenannte "Modul- und Lehrveranstaltungsbest?tigung" mit Angabe der Gesamtpunktzahl wird vom Prüfungsamt ausgestellt.

Nach Absprache mit dem Leiter des BAf?G-Amtes k?nnen alle Studierenden, die einen Studiengang an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t studieren, ab sofort von der genannten Regelung Gebrauch machen, wenn die folgenden Leistungen erbracht worden sind:

  1. Bei Antr?gen zum Ende des vierten Semesters (ü b l i c h e r ?F a l l): Es wurden mindestens 75 LP erworben.
  2. Bei Antr?gen, die wegen Fachwechsels o.a.m. zum Ende eines anderen Semesters gestellt werden:
    1. Bei Antr?gen zum Ende des fünften Semesters: Es wurden mindestens 100 LP erworben.
    2. Bei Antr?gen zum Ende des sechsten Semesters: Es wurden mindestens 125 LP erworben.
    3. Bei Antr?gen zum Ende des dritten Semesters: Es wurden mindestens 50 LP erworben.
    4. Bei Antr?gen zum Ende des zweiten Semesters: Es wurden mindestens 25 LP erworben.

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Nur wenn die erforderlichen Leistungen in einer anderen Weise erbracht wurden, gilt weiterhin die gesonderte ?berprüfung durch den BAf?G-Beauftragten der Fakult?t. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen immer zuerst an Frau Rugullis, des vorhergehenden BAf?G-Beauftragten (Geb?ude D, Raum 3035, Mo-Do vormittags).

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Prof. Dr. Sebastian Scherr

Der BAf?G-Beauftragte der

Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakult?t

Ansprechpartner*innen:

Lehrstuhlinhaber
Digital Health Communication
  • Raum 5057 (Geb?ude D)
Lehrstuhlsekretariat
Philosophie: Ethik
  • Telefon: +49 821 598 5572
  • E-Mail:
  • Raum 3035 (Geb?ude D)

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