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Pressemitteilung 10/21 - 01.02.2021

Recht auf selbstbestimmten Sterben

Forschergruppe aus Augsburg, München und Halle an der Saale legt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe und Suizidpr?vention vor

Augsburg/MH – Die Sterbehilfe muss in Deutschland gesetzlich neu geregelt werden. Juristinnen und Juristen der Martin-Luther-Universit?t Halle-Wittenberg (MLU), der Ludwig-Maximilians-Universit?t München (LMU) und der Universit?t Augsburg haben hierfür einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet. Darin liefern sie Vorschl?ge für eine st?rkere Selbstbestimmung am Lebensende und weitere Regelungen für die Sterbehilfe sowie zur Suizidpr?vention. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das geltende Gesetz zum Verbot der gesch?ftsm??igen Sterbehilfe für verfassungswidrig erkl?rt, weshalb eine Neuregelung n?tig geworden ist.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den vom Bundestag 2015 beschlossenen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch (StGB) für verfassungswidrig erkl?rt. Mit diesem war die gesch?ftsm??ige Sterbehilfe verboten. Das Gesetz versto?e jedoch gegen das im Grundgesetz gew?hrte Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Begründung der Verfassungsrichter. ?Die Kontroverse um die Selbstbestimmung am Lebensende und damit um das Recht der Sterbehilfe wird eine der Debatten sein, welche das Jahr 2021 pr?gen werden“, sagt der 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】izinrechtler Prof. Dr. Henning Rosenau von der MLU. ?Die Parlamente werden nun zu entscheiden haben, wie ein selbstbestimmtes Sterben in unserer pluralistischen Gesellschaft künftig geregelt sein sollte.“

? Mohr Siebeck


Dabei geht es nicht nur um eine Neuregelung des Rechts der Sterbehilfe, sondern auch um Pr?vention und Hilfe in Notlagen. ?Es kommt darauf an, das vom Verfassungsgericht best?tigte Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit wirksamen Ma?nahmen zur Suizidpr?vention zu verbinden“ betont Prof. Dr. Josef Franz Lindner von der Universit?t Augsburg.

Mit ihrem Gesetzentwurf legen die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler aus Augsburg, München und Halle dazu einen Vorschlag vor. Er berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch faktisch hinreichender Raum zur Entfaltung und Ausübung belassen bleiben muss. Zugleich versteht er sich als Mittel der Suizidpr?vention, die mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben untrennbar verbunden ist. ?Unser Regelungsvorschlag beschr?nkt sich dabei nicht auf die gesch?ftsm??ige Suizidf?rderung, er ist also nicht als ein schlichtes Reparaturgesetz für den nichtig erkl?rten Paragraphen 217 StGB zu verstehen“, sagt Rosenau. Vorgeschlagen wird vielmehr eine umfassende Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende. Auf der Grundlage der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung zum Sterben werden Vorschl?ge zur Regelung des Behandlungsverzichts, der Behandlungsbegrenzung und des Behandlungsabbruchs, des Suizids und des assistierten Suizids sowie der indirekten und aktiven Sterbehilfe unterbreitet. ?Dabei haben wir auch die praktischen Folgefragen einbezogen, etwa die nach dem rechtssicheren Zugang zu angemessenen Sterbehilfemitteln oder zur Leichenschau“, sagt Rosenau.

Der Reformentwurf sieht daher auch eine Neuregelung des Bet?ubungsmittelrechts vor. ?Dies ist vor allem deshalb dringlich und geboten, weil das Bundesministerium für Gesundheit eine betroffenenfreundliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach wie vor ignoriert“, erl?utert der Ausburger Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Ulrich M. Gassner.

Da der Vorschlag der Juristinnen und Juristen als Gesetzentwurf gestaltet ist, k?nnte dieser direkt zur Diskussion in den Bundestag eingebracht werden. ?Der Entwurf soll nicht nur einen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen, sondern auch zur gesellschaftlichen Diskussion um die St?rkung von Selbstbestimmung am Lebensende und Suizidpr?vention leisten“, so Rosenau abschlie?end.

Zur Publikation:
Dorneck/Gassner/Kersten/Lindner/Linoh/Lorenz/Rosenau/Schmidt am Busch. Sterbehilfegesetz – Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurf. Verlag Mohr Siebeck. 19 Euro, 84 S., ISBN: 978-3-16-16047-0; e-book ISBN: 978-3-16-16007-8

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