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Bericht zum Werkstattgespr?ch mit BVR Prof. Dr. Radtke

Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. M?rz 2021, legte dessen Dogmatik dar und erl?uterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

? Universit?t Augsburg

Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die ?natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen erm?glichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderw?rmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich au?erhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erw?gungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung erm?glichten es bereits heute vorhersagen zu k?nnen, dass zu gro?zügige Emissionen in der Gegenwart zwangsl?ufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

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