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Who's Afraid of Punitive Damages?

Am 8. und 9. M?rz fand an der Fakult?t die Tagung ?Who’s Afraid of Punitive Damages?” statt. Auf Einladung von Prof. Dr. Lutzi diskutierten 17 Referentinnen und Referenten aus 10 verschiedenen Rechtsordnungen mit über 50 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, von denen es die meisten trotz des Doppelstreiks bei Lufthansa und Bahn und der kurzfristig eingerichteten M?glichkeit einer Online-Teilnahme in Person nach Augsburg geschafft hatten, aktuelle Entwicklungen im Recht des Strafschadensersatzes.

Auf der Tagesordnung standen dabei zun?chst grundlegende Fragen wie die Grenzziehung zwischen Privat- und Strafrecht, die Versicherbarkeit von Strafschadensersatzrisiken und die Eignung des ordre-public-Vorbehalts zur Abwehr ausl?ndischer Strafschadensersatzurteile. Die Referentinnen und Referenten gingen aber auch vertieft sowohl auf diejenigen Rechtsordnungen ein, in denen Strafschadensersatz zugesprochen wird, als auch auf diejenigen, die selbst keinen Strafschadensersatz kennen, entsprechende ausl?ndische Entscheidungen inzwischen aber – jedenfalls im Einzelfall – anerkennen oder – wie zuletzt Japan (vgl. Saikō-Saibansho, Urt. v. 25.5.2021) – auch weiterhin ausdrücklich nicht anerkennen.

Ein ausführlicher Tagungsbericht ist auf conflictoflaws.net erschienen.

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Ihr Ansprechpartner

Juniorprofessor für Privatrecht
Prof. Dr. Tobias Lutzi - Juniorprofessur für Privatrecht

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