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Verleihung des Studierendenpreises DPM 2019

1994 fand DPM erstmals statt und war zun?chst als Fortbildung für das Gerichtspersonal gedacht. Inzwischen ist DPM eine in Wissenschaftskreisen anerkannte sowie bei Teilnehmenden beliebte Veranstaltung zur Vertiefung der Kenntnisse im Eheprozessrecht geworden. Studierende haben zudem die M?glichkeit, einen Seminarschein zu erwerben und sich um den DPM-Studierendenpreis zu bewerben, der in diesem Jahr zweifach vergeben wurde. Anna-Maria Bader aus Augsburg gewann ihn für ihr Abstract und Poster zum Ehebandverteidiger und dessen ver?nderte Bedeutung seit 2015, Veronika Lau?er aus Eichst?tt für ihre Arbeit zum Privilegium Paulinum. Ausschlaggebend bei der Bewertung waren die inhaltliche Qualit?t des Abstracts, eine gute Darstellung des Themas auf einem wissenschaftlichen Poster sowie die gute und überzeugende Pr?sentation.

Das Studium DPM ist ein nicht entgeltpflichtiges Zusatzstudium für Studierende aller F?cher und aller Fakult?ten der Universit?t Augsburg.

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von vier und eine Maximalstudienzeit von sechs Semestern. Es kann studienbegleitend absolviert und zu Beginn eines jeden Semesters aufgenommen werden.

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N?here Informationen finden Sie auf der Homepage unter ? DPM Studium“.

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