Empfehlungen der Honorarkommission für ambulante ?rztliche Vergütung
Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen reformiert werden. Heute hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) dazu ihren Ergebnisbericht an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Zu den wesentlichen Empfehlungen der Kommission: Die Kommission schl?gt eine ?partielle Harmonisierung“ der ambulanten ?rztlichen Vergütungssystematiken in der vertrags?rztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privat?rztlichen Versorgung (GO?) vor. Dieses Konzept unterscheidet zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten. Vor dem Hintergrund der Reformbedürftigkeit der historisch gewachsenen ambulanten Vergütungsordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privat?rztlichen Versorgung hatte die KOMV den Auftrag, Vorschl?ge zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems vorzulegen. ? ?
Zu den gemeinsamen Bausteinen geh?ren die Definition der ?rztlichen Leistungen (sog. ?Leistungslegendierung“) und die relative Kostenbewertung, d.h. die ?konomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollen nach Auffassung der Kommission neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privat?rztlichen Versorgung zust?ndig sein.
Die Preise sollen hingegen weiterhin getrennt für GKV und PKV vereinbart werden. Dabei k?nnen neben den Kosten auch andere Gesichtspunkte einflie?en, wie z.B. regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Angesichts der bestehenden sehr unterschiedlich gestalteten Versicherungssysteme empfiehlt die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen.
Aus Gründen des Patienten- bzw. Verbraucherschutzes schl?gt die Kommission au?erdem vor, dass Mindestqualit?tsstandards für die vertrags- und privat?rztliche Versorgung künftig gemeinsam und einheitlich definiert werden. Darüber hinaus sollen die Verhandlungspartner auch noch weitergehende Anforderungen festlegen k?nnen.
Flankiert wird das Modell durch eine Reihe erg?nzender Vorschl?ge. So sollen die Koordination zwischen Krankenh?usern und ambulanten ?rzten und das Arbeiten im Team gef?rdert sowie Anreize zur besseren Versorgung im l?ndlichen Raum gesetzt werden.