Rechtssache Infektionsschutz
Interview mit Prof. Dr. Ulrich M. Gassner,?Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】izinrecht (IBGM) an der Universit?t Augsburg. Welche Rechte hat der Staat, um eine Pandemie wie COVID-19 abzuwenden, und wie weit darf er zu diesem Zwecke die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern beschneiden? SARS-CoV-2 ist derzeit das bestimmende Thema für die Weltgemeinschaft und stellt auch das deutsche Gesundheitssystem vor ungekannte Herausforderungen. Am 20. M?rz 2020 verh?ngte Bayerns Ministerpr?sident Markus S?der eine landesweite Ausgangsbeschr?nkung. Ab Samstag, den 21. M?rz 2020, dürfen Bayerns Bürgerinnen und Bürger somit das Haus nur noch verlassen, um zur Arbeit oder zum Arzt zu gelangen, sowie für die Nahrungsmittelversorgung und zur Hilfe für Dritte. Doch schon vor der offiziellen Ausgangsbeschr?nkung waren die Menschen dringend angehalten, ihre sozialen Kontakte auf das N?tigste zu minimieren und Menschenansammlungen zu meiden, um so die Infektionslast m?glichst gering zu halten. Die nun schrittweise versch?rften Ma?nahmen zeugen davon, dass eine an zahlreiche Freiheiten gew?hnte Gesellschaft nicht ohne Weiteres dazu bereit ist, ihre Gewohnheiten aufzugeben. Doch welche Ma?nahmen darf der Staat tats?chlich ergreifen, um Naturkatastrophen - zu denen im juristischen Sinne auch Pandemien z?hlen - abzuwenden? Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, ZIG-Mitglied, Inhaber der Professur für ?ffentliches Recht und Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】izinrecht (IBGM) an der Universit?t Augsburg, besch?ftigt sich unter Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetzt (IfSG) mit genau dieser Frage. Für den Legal Tribune Online (www.lto.de) gab er ein exklusives Interview zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten der Staat im Falle eines Notstandes hat, und welche Rechtsschutzma?nahmen betroffenen Personen zur Verfügung stehen, um unverh?ltnism??igen Einschr?nkungen zu widersprechen. ?
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