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Expertenanh?rung zur Fortgeltung der epidemischen Lage im Bundestag

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger ? Universit?t Augsburg

Der Bundestag hatte am 25. M?rz 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ?zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ bis Ende M?rz 2021 befristet. Die entsprechenden Regelungen sollen allerdings aufgrund der weiterhin dynamischen Infektionslage, die auch durch Mutationen bedingt ist, weiterhin bestehen bleiben. Zugleich sollen sie für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen erhalten. Im Rahmen der Anh?rung am 22. Februar 2021 wurde der Gesetzentwurf der Koalition diskutiert. Dieser enth?lt ?nderungen, die bestimmte Pandemie-Rechte an die epidemische Lage knüpfen. Au?erdem sollen Impfziele festgelegt und die Sonderregelungen im Bereich der Pflege verl?ngert werden.

Die geladenen Expertinnen und Experten ?u?erten sich u.a. in schriftlichen Stellungnahmen. Auch Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger, ZIG-Mitglied und Inhaber des Lehrstuhls für ?ffentliches Recht, Europarecht und ?ffentliches Wirtschaftsrecht an der Universit?t Augsburg war zur erw?hnten Anh?rung geladen und nahm am 22. Februar 2021 Stellung zum bisherigen Gesetzentwurf.

Zur Stellungnahme von Prof. Dr. Wollenschl?ger

Zur Homepage der Anh?rung des Bundestagssausschusses

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