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Informationen vor der Abreise

Folgende Versicherungen sind für ein Auslandspraktikum dringend zu empfehlen:

  • Krankenversicherung; Wenn Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Gehalt beziehen, informieren Sie Ihre Krankenkasse hierüber! ? ? ??
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung - Sie sind im Ausland nicht über die Universit?t Augsburg unfallversichert!

Bitte beachten:

  • Bei der Wahl der Versicherungsanbieter sind Studierende der UA v?llig frei; eine neutrale Anlaufstelle gibt es im DAAD.
  • Sollten Sie bereits in Deutschland über diese Versicherungen verfügen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende/n Versicherungsagentur/en und kl?ren Sie, ob Ihr vorhandener Versicherungsschutz für Ihr Auslandspraktikum greift. Sorgen Sie ggf. für eine Erweiterung im Bedarfsfall.
  • Sog. Wegeunfallversicherungen decken keine Unf?lle ab, die in der Feizeit passieren. Das Erasmus-SMP-Stipendium verlangt einen vollen Unfallversicherungsschutz; die Universit?t Augsburg folgt dieser Vorgabe.
  • Wenn das Erasmus-Stipendium für Auslandspraktika beantragt wird, werden Angaben zu den o.g. Versicherungen im Grant Agreement abgefragt.
  • ELEFAND = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland
  • Krisenvorsorgeliste des Ausw?rtigen Amts
  • Definition: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
  • Elektronische Erfassung: https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
  • Wichtig: Nach Rückkehr aus dem Ausland bitte aus der Liste austragen!
  • Die Erfassung ist nur für deutsche Staatsbürger*innen m?glich. Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich bitte an die konsularische Vertretung Ihres Heimatlands und erfragen ?hnliche Angebote.
  • Das Ausw?rtige Amt warnt vor Reisen aus gesundheitlichen, politischen oder anderen Gründen.
  • Zu beachten: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot!
Die Empfehlungen der St?ndigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut (RKI) für internationale Reisen sind hier hinterlegt.

Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge finden Sie auf dieser Seite des DAAD.

Ob für Ihr Praktikum im Ausland ein Visum n?tig ist, kl?ren Sie bitte mit der konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes.

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Im Sinne des Rechts auf Freizügigkeit ben?tigen EU-Bürger*innen meistens kein Visum, um in einem anderen EU-Land ein Praktikum zu absolvieren.

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Ein internationaler Studierendenausweis kann sinnvoll sein für Aufenthalte im nicht-deutschsprachigen Ausland.

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Die App "Skill Mill" kann bei der Reflexion helfen, welche Soft Skills bzw. Kompetenzen w?hrend eines Auslandsaufenthalts erworben wurden.

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