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Institutsordnung

Ordnung

für das

Institut für Europ?ische Kulturgeschichte

der

Universit?t Augsburg

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§ 1

Rechtsstellung

Das Institut für Europ?ische Kulturgeschichte der Universit?t Augsburg ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung mit interdisziplin?rer und fakult?tsübergreifender Ausrichtung. Es steht unter der Verantwortung der Leitung der Hochschule.

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§ 2

Ziele und Aufgaben

Aufgaben des Instituts sind die planm??ige Durchführung, Anregung und F?rderung von Forschungen zur europ?ischen Kulturgeschichte auf der Grundlage der historischen Quellenbest?nde in den Bibliotheken und Archiven in Augsburg und Schwaben.

Das Institut f?rdert den Austausch seiner Mitglieder und koordiniert die von den Mitgliedern durchgeführten Forschungsprojekte. Es unterstützt die Publikation der Forschungsergebnisse innerhalb oder auch au?erhalb der vom Institut herausgegebenen Publikationsreihen. Es f?rdert die wissenschaftliche Kommunikation durch Gastdozenturen und Stipendien, durch Vortr?ge, Tagungen, Ausstellungen u.?. Dabei f?rdert es auch den wissenschaftlichen Nachwuchs durch dessen Einbeziehung in Projekte und Tagungen sowie durch die Bereitstellung von Kommunikationsm?glichkeiten.

Zu den Aufgaben des Instituts geh?rt auch die Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse in die weitere ?ffentlichkeit.

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§ 3

Angeh?rige

Angeh?rige des Instituts sind die regul?ren und die korrespondierenden Mitglieder sowie die Beiratsmitglieder.

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§ 4

Mitglieder

a)????? Regul?re Mitglieder

Mitglieder des Instituts k?nnen promovierte Wissenschaftler/innen werden, die selbst?ndig Forschungen zur europ?ischen Kulturgeschichte im Sinne der Institutsaufgaben (§ 2) betreiben und Angeh?rige der Universit?t Augsburg sind.

Die Mitgliedschaft ist unter Angabe kulturhistorisch einschl?giger Forschungsschwerpunkte oder konkreter Projekte bei der Leitung des Instituts zu beantragen und von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit zu beschlie?en. Die Mitgliedschaft gilt für fünf Jahre. Ein formloser Antrag auf Weiterführung der Mitgliedschaft oder auf Wiederaufnahme ist unter Angabe der aktuellen Forschungsschwerpunkte m?glich.

Die Mitglieder versammeln sich regelm??ig zum Austausch über aktuelle Forschungsaktivit?ten. Sie k?nnen Arbeitsgruppen bilden, um vertiefend aktuelle Projekte zu planen. Die Mitglieder haben die M?glichkeit, ihre Forschungsergebnisse in den Publikationsreihen des Instituts zu ver?ffentlichen.

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b)????? Korrespondierende Mitglieder

Nicht der Universit?t Augsburg angeh?rige, der Arbeit des Instituts besonders eng verbundene Wissenschaftler/innen k?nnen korrespondierende Mitglieder werden, auf Antrag der Leitung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Gegebenfalls k?nnen Vertreter/innen von Institutionen, mit denen das Institut zusammenarbeitet, ebenfalls als korrespondierende Mitglieder aufgenommen werden. Mit der korrespondierenden Mitgliedschaft ist kein Stimmrecht verbunden, korrespondierende Mitglieder sind jedoch zu allen Veranstaltungen des Instituts eingeladen und werden in die wisssenschaftliche Arbeit einbezogen.

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§ 5

Leitung

Die Leitung des Instituts besteht aus fünf Direktor/inn/en. Für ausscheidende Direktor/inn/en werden aus dem Kreis der Mitglieder durch das amtierende Direktorium Nachfolger/innen vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung best?tigt. Die Bestellung erfolgt durch die Hochschulleitung für fünf Jahre. Wiederbestellungen sind m?glich, jedoch auf die Dauer des aktiven Dienstverh?ltnisses an der Universit?t Augsburg beschr?nkt. Eines der fünf Mitglieder des Direktoriums ist die/der Gesch?ftsführende Wissenschaftliche Sekret?r/in, die/der für die Umsetzung der im Direktorium beschlossenen Leitlinien verantwortlich ist. Ein Mitglied des Direktoriums geh?rt dem akademischen Mittelbau an.

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Aufgaben der Leitung sind

- die Entscheidung über die Verwendung von Mitteln, die dem Institut als Ganzem, und nicht einzelnen Mitgliedern, von dritter Seite zugesprochen werden, im Rahmen der Bewilligungsauflagen,

- die Vergabe und Verwaltung der Institutsr?ume,

- die Organisation und Koordinierung der Aktivit?ten des Instituts,

- die Personalplanung,

- die Herausgabe der Publikationen des Instituts.

Die Leitung beruft die Mitgliederversammlung und den Beirat ein. Sie berichtet diesen regelm??ig über ihre T?tigkeit.

Die Direktor/inn/en bestellen aus ihrer Mitte für zwei Jahre eine/n Gesch?ftsführende/n Direktor/in. Eine erneute Bestellung ist m?glich. Die/Der Gesch?ftsführende Direktor/in handelt für die Leitung.

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§ 6

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf mindestens einmal pro Jahr von der Leitung des Instituts einzuberufen. Sie entscheidet über

- die Aufnahme neuer Mitglieder,

- die Rahmenplanung des Forschungsprogrammes,

und sie ber?t und diskutiert

- über die Aktivit?ten des Instituts

- über Vorschl?ge aus dem Kreis der Mitglieder bzgl. organisatorischer Ver?nderungen und m?glicher Projekte.

Die Mitgliederversammlung nimmt au?erdem den Bericht der Leitung entgegen.

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§ 7

Beirat

Dem Beirat geh?ren kulturhistorisch profilierte Wissenschaftler/innen an, die das Institut bei der Durchführung seiner Aufgaben beraten und f?rdern. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Direktoriums von der Hochschulleitung für fünf Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist m?glich. Der Beirat wird bei Bedarf von der Leitung des Instituts oder auf Wunsch eines Drittels seiner Mitglieder einberufen.

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