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F?rderdauer Erasmus+ f¨¹r Praktika bzw. Praxisphasen

Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Studierende der Universit?t Augsburg die M?glichkeit, sich ein Praktikum im Ausland finanziell unterst¨¹tzen zu lassen.

Sie haben dabei die M?glichkeit, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) f¨¹r jeweils 12 Monate eine F?rderung zu erhalten, wobei:

  • die 12 Monate nicht am St¨¹ck absolviert werden m¨¹ssen
  • sich die 12 Monate sowohl aus einem Erasmus+-Studium und einem Erasmus+-Praktikum zusammensetzen k?nnen
  • das Praktikum in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium steht.

F¨¹r die Diplom- und Staatsexamensstudieng?nge sind 24 Monate F?rderzeit m?glich.

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Mit "Praktikum" sind im Sinne des Erasmus-Programms alle praktischen Aspekte gemeint, also z.B. auch Famulaturen, Unterrichtseins?tze an Schulen, Erstellen von Abschlussarbeiten und auch Forschung!

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F?rders?tze

Projekt 2024:

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Praktika, die am bzw. ab 01.10.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2024 gef?rdert.

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Seit dem Projekt 2021 k?nnen ¨¹ber Erasmus+ Praktika weltweit gef?rdert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. ?Programml?ndern¡° (klassische Erasmus+-Teilnahmel?nder) und ?Partnerl?ndern¡° (Internationale Dimension). Es gelten folgende F?rders?tze:

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Programml?nder: (?bersicht Programml?nder)

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750,-- € f¨¹r 30 Tage Praktikum f¨¹r Programml?nder der Gruppe 1:? ??????????? ????

Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden

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690,-- € f¨¹r 30 Tage Praktikum f¨¹r Programml?nder der Gruppe 2 und 3:??? ??????????? ????

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, T¨¹rkei, Ungarn, Zypern

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Partnerl?nder: (?bersicht Partnerl?nder)

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750,-- € f¨¹r 30 Tage Praktikum f¨¹r Partnerl?nder der Regionen 13 und 14:??? ??????????? ??????????? ?????

Andorra, F?r?er-Inseln, Gro?britannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt

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700,-- € f¨¹r 30 Tage Praktikum f¨¹r Partnerl?nder aller anderen Regionen (Regionen 1 bis 12): ????????? ???

Das sind alle L?nder, die bisher nicht aufgef¨¹hrt wurden.

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In diesen o.g. Summen ist der Top Up (Zuschlag) f¨¹r Praktika bereits enthalten, sofern zutreffend. Weitere Zuschlagsm?glichkeiten sind:

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Ein Social Top Up ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 250,-- € monatlich:

  • f¨¹r Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie f¨¹r eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
  • f¨¹r Studierende mit Kind(ern)
  • f¨¹r erwerbst?tige Studierende
  • f¨¹r Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Brosch¨¹re zu entnehmen.

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Reisekosten:

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  • Alle Studierenden erhalten f¨¹r Praktika im Ausland grunds?tzlich mindestens zwei Reisetage. Studierende, die Ihren Zielort im Ausland ¨¹ber gr¨¹nes Reisen erreichen, k?nnen zwischen zwei und vier Reisetagen beantragen. Die Reisetage werden zus?tzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz. Dies stellt einen Zuschuss zu den anfallenden Reisekosten dar.
  • Studierende, deren Auslandspraktikum in einem Partnerland der Regionen 1 bis 12 stattfindet, erhalten zus?tzlich zu den Reisetagen einen Reisekostenzuschuss nach folgender Tabelle:
Distanz Standardreise ?Green Travel
10 und 99 km ?28 EUR ?56 EUR
100 und 499 km ?211 EUR ?285 EUR
500 und 1999 km ?309 EUR ?417 EUR
2000 und 2999 km ?395 EUR ?535 EUR
3000 und 3999 km ?580 EUR ?785 EUR
4000 und 7999 km 1188 EUR 1188 EUR
8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

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Unter ?Green Travel¡° bzw. ?umweltfreundliches Reisen¡° sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel f¨¹r den gr??ten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.

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Projekt 2023:

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Praktika, die zwischen dem 01.10.23 und dem 30.09.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2023 gef?rdert. Die uns hierf¨¹r zur Verf¨¹gung stehenden Mittel sind aufgebraucht.

  • F?rderw¨¹nsche, die uns nicht bis Ende Juli 2024 signalisiert wurden, k?nnen aus diesem Projekt nicht mehr gef?rdert werden. Evtl. ist eine F?rderung aus dem Projekt 2024 m?glich; nehmen Sie hierzu Kontakt mit Katrin Alt-Rudin auf.
  • F?derverl?ngerungsw¨¹nsche von Studierenden, die im Projekt 2023 bereits gef?rdert werden, die uns nicht bis Ende Juli 2024 angezeigt wurden, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden.

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Voraussetzungen f¨¹r eine F?rderung

  • Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen umfassen (und wird f¨¹r maximal 12 Monate gef?rdert). Hierbei ist zu beachten: Jeder volle Kalendermonat wird mit 30 Tagen berechnet; jeder unvollst?ndige Monat wird mit 1/30 pro Praktikumstag berechnet.
  • F¨¹r Promotionsstudierende sind auch k¨¹rzere Zeitr?ume m?glich.
  • Antragstellende, die bereits ¨¹ber Erasmus+ gef?rdert wurden, m¨¹ssen noch einen Restf?rderanspruch von mind. 60 Erasmus+-Tagen ¨¹brig haben.
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
  • Die tats?chliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Best?tigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
  • Gef?rdert werden k?nnen Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
  • Die Antragstellenden m¨¹ssen ¨¹ber eine Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versicherung verf¨¹gen.
  • Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs k?nnen nach Ihrem Studienabschluss eine F?rderung ¨¹ber Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierf¨¹r ist, dass das F?rderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollst?ndig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgef¨¹hrt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch w?hrend Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der F?rderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
  • Die Universit?t Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne feste Frist, wobei das Stipendium m?glichst vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Praktikumsplatzzusage vorliegt.
  • Ein bereits laufendes Praktikum kann nur f¨¹r die noch nicht absolvierten Zeitr?ume gef?rdert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen. Wird der Antrag so versp?tet eingereicht, dass die Mindestlaufzeit unterschritten wird, kann nicht gef?rdert werden.

  • Ein bereits absolviertes Praktikum kann r¨¹ckwirkend nicht gef?rdert werden.

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Antragsunterlagen und Antragsverfahren

Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt ¨¹ber Mobility Online (MoBi). Voraussetzungen f¨¹r die Beantra?gung sind:

  1. eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universit?ten oder Schulen wird h?ufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus dem Vertrag bzw. dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgef¨¹hrt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu k?nnen, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj).
  2. eine Immatrikulation (Studierende) f¨¹r das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
  3. ein g¨¹ltiger Ausweis
  4. falls zutreffend: Beleg ¨¹ber bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt

Diese Unterlagen werden zur Vorpr¨¹fung per E-Mail an Frau Alt-Rudin geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.?

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Alle weiteren Unterlagen werden ¨¹ber das System Mobility Online generiert. Das System f¨¹hrt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

  • Das ¨¹ber Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften k?nnen nicht akzeptiert werden.
  • Das ¨¹ber Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefk?sten oder durch Schicken per Post).
Im Zuge der Antragstellung werden Sie nach Ihrem Versicherungsschutz gefragt (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Es ist m?glich, dass Sie selbst f¨¹r Versicherungsschutz sorgen oder dass dies die Praktikumsstelle f¨¹r Sie regelt. Bitte beachten Sie hierzu diese Hinweise.?Ihr Versicherungsschutz wird im Learning Agreement und im Grant Agreement abgefragt.
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Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschlie?lich die Unterlagen, die ¨¹ber MoBi generiert werden.

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Kalkulieren Sie f¨¹r die Antragstellung einen Vorlauf von ca. zwei Wochen ein. K¨¹rzere Verfahren sind m?glich, wobei die Dauer stark vom Mitwirken der Antragstellenden und der Zuarbeit der Praktikumsstelle abh?ngt! Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein. Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so fr¨¹h wie m?glich gestellt wird.

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Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.

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Wichtig

  • Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstst?ndig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation f¨¹r Praktika, sondern das Programm bietet die M?glichkeit einer finanziellen und ideellen Unterst¨¹tzung.
  • Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
  • Eine F?rderung k?nnen Sie f¨¹r Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im ?ffentlichen und privaten Bereich t?tig sind, erhalten. Dazu z?hlen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika bzw. Famulaturen sind ebenfalls f?rderf?hig.
  • F¨¹r Famulaturen gilt auch die Mindestdauer von 60 Erasmus+-Tagen. Dies kann z.B. umgesetzt werden, indem ein Einsatz in einer Klinik in zwei Abteilungen zu je 30 Tagen absolviert wird.
  • Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
  • Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europ?ischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, k?nnen im Rahmen von Erasmus+ nicht gef?rdert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. M?gliche andere Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten finden Sie unter ?Finanzierung¡°.
  • Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verf¨¹gung stehenden Erasmus+-F?rdermonate k?nnen zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
  • Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. F?rderf?hig sind allerdings ausschlie?lich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht f?rderf?hig.
  • Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgef¨¹hrt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilit?t ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zust?ndigen Pr¨¹fungsamt durch das AAA veranlasst.

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