新万博体育下载_万博体育app【投注官网】

图片

Pressemitteilung 55/22 - 13.06.2022

Ein Instrument der Wertevermittlung

Juristische Fakult?t würdigt Bayerische Verfassung

Die Juristische Fakult?t der Universit?t Augsburg hat zum 75-j?hrigen Jubil?um der Bayerischen Verfassung im Frühjahr ein Symposium abgehalten. Eine Nachlese zur Tagung ist nun in der Fachzeitschrift ?Bayerische Verwaltungsbl?tter“ erschienen.
?

https://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:Bayeriche_Verfassungs

Die Bayerische Verfassung ist die zweit?lteste Landesverfassung. Am 8. Dezember 1946 in Kraft getreten, feierte sie Ende 2021 ihren 75. Geburtstag. An der Universit?t Augsburg nahm die Juristische Fakult?t dieses Jubil?um zum Anlass, die Bayerische Verfassung ausführlich zu würdigen. Zur Tagung ?75 Jahre Bayerische Verfassung: Verfassungsjubil?um und Jubil?umsverfassung“ im Frühjahr dieses Jahres ist nun eine Nachlese in der Fachzeitschrift ?Bayerische Verwaltungsbl?tter“ erschienen.

Die Verfassung des Freistaats, über die seinerzeit per Volksentscheid abgestimmt wurde, weist einige Charakteristika auf, die vielleicht nicht allen bekannt sind, das t?gliche Leben der Menschen in Bayern jedoch durchaus beeinflussen. ?Verfassungen sind Identit?t und Zusammenhalt stiftende Fluchtpunkte politischer Gemeinschaften. Sie reichen damit in ihrer Bedeutung weit über das Recht hinaus und verdienen eine Würdigung und kritische Betrachtung“, sagt Prof. Dr. Daniel Wolff, einer der Organisatoren der Tagung.

Eine lebendige Verfassung

Wie lebendig und aktuell die Bayerische Verfassung ist, hat die Corona-Zeit gezeigt, in der sich etliche Menschen an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wandten, um über die Rechtm??igkeit verschiedener Ma?nahmen entscheiden zu lassen. ?Trotz der ?berw?lbung der Bayerischen Verfassung durch das Grundgesetz gibt es Spielraum für die Gestaltung der verfassungsrechtlichen Ordnung im Freistaat Bayern“, erkl?rt Dr. Hans-Joachim He?ler, Pr?sident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München.

Ausgepr?gte plebiszit?re Elemente sind ein pr?gendes Merkmal der Verfassung in Bayern. Diese führen dazu, dass im Freistaat neben der im Grundgesetz vorgesehenen Parlamentsgesetzgebung gleichberechtigt die Volksgesetzgebung steht. In seiner Einführung hat Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger, ein weiterer Organisator der Tagung, auf erfolgreiche Volksentscheide zur Abschaffung des Senats und zur St?rkung des Nichtraucherschutzes verwiesen, ebenso auf Initiativen zur Abschaffung der Studienbeitr?ge und zur Artenvielfalt. (?Rettet die Bienen“)

Wie alle Rechtstexte bedarf auch die Bayerische Verfassung der Interpretation, eine Aufgabe, die in Bayern dem Verfassungsgerichtshof zukommt. Etliche Verfahren sind dort derzeit anh?ngig, was, so He?ler, zeige, wie die Verfassung das Leben im Freistaat mitgestalte. Viele dieser Verfahren b?ten die M?glichkeit, den Verfassungstext weiterzuentwickeln und zu konkretisieren, z. B. die Verfahren zu einzelnen Schutzma?nahmen zur Bek?mpfung der COVID-19-Pandemie, aber auch zum Bayerischen Klimaschutzgesetz, zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, zur Einführung des islamischen Unterrichts an bayerischen Schulen und zum Lobbyregistergesetz.

Akzente setzen im Rahmen des Grundgesetzes

Von ihrer Struktur her entspricht die Bayerische Verfassung einer Vollverfassung für einen souver?nen Staat. ?Diese Idee lebt bis heute in der bayerischen Mentalit?t des Mia san mia weiter, aber auch in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs“, sagt Prof. Dr. Peter M. Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts und Lehrstuhlinhaber an der Ludwigs-Maximilians-Universit?t München. Ein besonders anschauliches Beispiel für die Eigenst?ndigkeit und Verfassungsautonomie ist das nur in der Bayerischen Verfassung niedergelegte Recht auf Naturgenuss.

Das Grundgesetz gibt dem Landesverfassungsrecht allerdings einen engen Rahmen vor. Dennoch beeinflusst nicht nur das Bundesverfassungsgericht die Landesverfassungsgerichte, auch anders herum sind Einflüsse sichtbar. Es habe, sagt Huber, mindestens 71 Entscheidungen gegeben, bei denen die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einen deutlichen Impuls auf die Karlsruher Rechtsprechung gesetzt habe. Zuletzt war das bei der Entscheidung zum Berliner Mietendeckel der Fall, in der die Argumentation des Verfassungsgerichtshofs in die Mietenstoppentscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach übernommen worden war.

Grundrechte und Grundpflichten

Praktisch bedeutsam ist auch ein weiteres Merkmal der Bayerischen Verfassung: ihr Bekenntnis zum Sozialstaat. ?Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 3 verbürgt, es verpflichtet den Staat zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins und einer gerechten Sozialordnung“, erl?utert Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, ebenfalls vor der Ludwig-Maximilians-Universit?t München. ?Es gibt etliche Stellen in der Verfassung, an denen das durch soziale Grundrechte konkretisiert wird“, zum Beispiel die Rechte auf Wohnen, Bildung und Fürsorge sowie die Rechte auf Versorgung mit wichtigen Gütern des Lebensbedarfs und auf soziale Teilhabe. Erg?nzt werden diese Grundrechte von Grundpflichten der Bürgerinnen und Bürger, woran sich eine weitere Besonderheit der Bayerischen Verfassung zeigt. Beispiele betreffen Hilfspflichten im privaten Verh?ltnis oder die Gemeinwohlverpflichtung wirtschaftlicher T?tigkeiten.

Durch das Sozialstaatsprinzip sei die Bayerische Verfassung, so Schmidt am Busch, ein Instrument der Wertevermittlung. Eine h?here Sensibilit?t für diese sozialstaatlichen Bestimmungen k?nnte und sollte zu ver?nderten Entscheidungen, beispielsweise im Arbeitsschutz oder im Wohnsektor, führen.

Wirkkraft und Aktualit?t

Die Verfassung Bayerns zeigt also Wirkkraft, rechtliche und identifikatorische.? Organisiert wurde die Tagung zum Verfassungsjubil?um von den Professoren Josef Franz Lindner, Daniel Wolff und Ferdinand Wollenschl?ger.

Der ausführliche Bericht zur Tagung ist in der Zeitschrift Bayerische Verwaltungbl?tter - Zeitschrift für ?ffentliches Recht und ?ffentliche Verwaltung, in Ausgabe 10/2022 erschienen. Die im Rahmen der Veranstaltung gehaltenen Vortr?ge werden in Heft 17 der Bayerischen Verwaltungsbl?tter publiziert werden, das am 1. September 2022 erscheint.

Zum Tagungsbericht

?

Ansprechpartner

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger
Prodekan der Juristischen Fakult?t
Juristische Fakult?t

新万博体育下载_万博体育app【投注官网】ienkontakt

Corina H?rning
Stellvertretende Pressesprecherin
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

Suche