DPM 2025
DE PROCESSIBUS MATRIMONIALIBUS 2025 an der Ludwig-Maximilians-Universit?t München
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Im Jahr 2025 fand De Processibus Matrimonialibus (DPM) am 20. und 21. November zum letzten Mal in der ?Gro?en Aula“ der LMU statt. Für die rund 130 Teilnehmenden bestand die M?glichkeit, in Pr?senz in München teilzunehmen oder sich online über Zoom zuzuschalten.
Die Veranstaltung begann mit der Begrü?ung des Auditoriums durch Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und einer kurzen Einführung in die langj?hrige Veranstaltungsreihe. Anschlie?end folgte das erste Referat von P. Prof. Dr. Sch?ch OFM (Rom) zum Thema ?Die Strafverh?ngung durch au?ergerichtliches Dekret und dessen Anfechtung in der Rechtsprechung der Apostolischen Signatur“. Er begann mit einer begrifflichen Kl?rung und unterschied dabei das Strafgebot vom Strafdekret. Danach erl?uterte er den Ablauf einer Strafverh?ngung durch ein au?ergerichtliches Dekret und schloss seinen Vortrag mit dem Kriterium der Verh?ltnism??igkeit (criterium proportionalitatis) sowie dessen Anwendung in der Rechtsprechung der Apostolischen Signatur.
Im Anschluss moderierte PD Dr. Karl-Heinz Selge den zweiten Vortrag des Vormittags an. Prof. Dr. Stefan Mückl (Rom) referierte über ?Die Pflicht zur Anzeige von Straftaten nach kirchlichem und staatlichem Recht“. Er stellte zun?chst grundlegende ?berlegungen zur Rechtspflicht einer Meldung an und unterschied zwischen universalkirchlichem und partikularrechtlichem Ansatz. Sein Resümee fiel durchwachsen aus, verbunden mit dem Wunsch nach einer klareren rechtlichen Ausgestaltung. Anschlie?end erl?uterte er das in diesem Zusammenhang deutlich eindeutiger gefasste staatliche Recht, das nur für einen konkreten Tatbestand (§ 138 StGB) eine Anzeigepflicht vorsieht. Zum Abschluss bot er einen ?berblick über die weltweite Rechtslage.
Nach der Mittagspause kündigte Frau Prof.in Dr.in Sabine Konrad den ersten Vortrag des Nachmittags an. Vizeoffizial Alexander Lungu (Augsburg) sprach über ?Eherechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Priesterbruderschaft St. Pius X.“ Zu Beginn stellte er einen konkreten Fall aus seiner Praxis vor und erl?uterte die Entwicklung des rechtlichen Status der FSSPX. Anschlie?end interpretierte er die cc. 1111 §1, 1109 und 1108 §1 CIC/1983 im Hinblick auf die Folgen der Suspension für die Trauvollmacht. Den Vortrag schloss er mit drei Beispielen aus der Rechtsprechung der R?mischen Rota sowie einem Fazit zu seinem Anfangsfall.
Als letztes Highlight des ersten Tages hielt Offizial Dr. Gerhard H?rting (Graz) sein Referat zum Thema ?Spirituelle Gewalt als Straftatbestand“. Er stellte die Frage, ob ein neues Delikt geschaffen oder bestehende Normen entsprechend ausgelegt werden müssten, um spirituellen Missbrauch wirksam ahnden zu k?nnen. Er ging auf bisherige Entwicklungen sowie drei aktuelle F?lle ein, stellte die relevanten Strafnormen vor und diskutierte Anwendungsm?glichkeiten und Bedenken hinsichtlich c. 1399 CIC/1983. Abschlie?end beleuchtete er die Vor- und Nachteile von Disziplinar- und Strafrecht im Umgang mit spirituellem Missbrauch und bekr?ftigte die Notwendigkeit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen des Missbrauchs.
Am Freitagmorgen begrü?te Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff das Auditorium und stellte die erste Referentin des Tages vor. Prof.in Dr.in Dr.in Andrea Michl (München) hielt einen Vortrag zum Thema ?Die kirchlichen Gerichte in der Reform der R?mischen Kurie von Paul VI. bis Franziskus“. Sie erl?uterte zun?chst den zw?lfj?hrigen Reformprozess unter Papst Paul VI. und ging dabei insbesondere auf die drei r?mischen Tribunale ein, etwa auf die Aufteilung der Apostolischen Signatur in zwei Abteilungen. Anschlie?end widmete sie sich Papst Johannes Paul II. und den Neuerungen der Kurienkonstitution Pastor Bonus im Hinblick auf die drei Gerichte, insbesondere die Apostolische P?nitentiarie. Es folgte ein kurzer ?berblick zu den geringen Reformen unter Papst Benedikt XVI., bevor sie ihren Vortrag mit den wesentlichen Ver?nderungen unter Papst Franziskus und der neuen Kurienkonstitution Praedicate Evangelium abschloss.
Als letzte Referentin der Tagung stellte Frau Dr.in Dr.in Anna-Maria Bader (Erfurt) ??berlegungen zu den Statistiken der kirchlichen Eheverfahren“ vor. In einem anschaulichen Vortrag pr?sentierte sie zun?chst den weltweiten Rückgang der Eheverfahren in der I. Instanz. Danach stellte sie ihre eigenen Indizes (Rückstau- und Systemindex) vor, mit denen sie die Effizienz der Gerichte weltweit analysierte. Anschlie?end zeigte sie die Entwicklung der Ehenichtigkeitsverfahren hinsichtlich Beginn und Abschluss in der II. Instanz auf und machte die Auswirkungen von Mitis Iudex deutlich. Des Weiteren ging sie auf die Prozessergebnisse der I. und II. Instanz ein und schloss mit einem ?berblick zu den aktuellen Entwicklungen der Ehenichtigkeitsverfahren in Deutschland.
Im Anschluss fand die Verleihung des Studierendenpreises DPM statt, der in diesem Jahr von Prof. Dr. Dr. Güthoff an Herrn Declan O’Keeffe (Leuven) überreicht wurde. Au?erdem erhielt Marike Jall (Augsburg) das Zertifikat des Studiums DPM.
Zum Abschluss teilte Prof. Dr. Dr. Güthoff dem Auditorium bedauerlicherweise das Ausscheiden von PD Dr. Karl-Heinz Selge als Mitbegründer und Veranstalter der Zeitschrift mit. Er wurde von den Teilnehmenden mit standing ovations gebührend geehrt. Mit bewegenden Worten verabschiedete sich PD Dr. Selge nach 31 Jahren von der DPM-Bühne und versprach ein Wiedersehen als Teilnehmer im n?chsten Jahr. Anschlie?end richtete Prof. Dr. Dr. Güthoff seine abschlie?enden Worte an das Auditorium.
Bericht & Foto: Sarah Hermannskirchner?
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Die Referate werden in der Zeitschrift DPM, Band 33, ver?ffentlicht. Dieser erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2026.?