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Vocatio

Informationen zur Vocatio

Allgemeine Informationen zur Vocatio

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Lehrkr?fte für das Fach Evangelische Religionslehre ben?tigen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollm?chtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grunds?tzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkr?ften, die das Refendariat beginnen, die ?Vorl?ufige Bevollm?chtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).

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Voraussetzungen dafür sind

  • die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angeh?rt (vgl. – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
  • eine eigenst?ndig konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen des studienbegleitendes Praktikums im Fach Evangelische Religionslehre sowie der Besuch des dazugeh?rigen Begleitseminars.
  • die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
  • ein regelrechtes Studium laut LPO I
  • die Wahl ?Ev. Theologie/Religionsp?dagogik“ im "Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS)" verbunden mit dem Erwerb von mind. 5 ECTS (gilt für LA Grund- und Mittelschule sowie für Erweiterungsfach ev. Religionslehre bei allen Schularten).
Wenn Sie ev. Religionslehre als Erweiterungsfach für Gymnasium oder Realschule belegt haben, gilt die anschlie?ende Regelung:
Statt des studienbegleitenden Praktikums sind folgende Nachweise zu erbringen:
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über eine selbstverantwortete und ordnungsgem?? gehaltene Unterrichtsstunde
- Abgabe des entsprechenden Stundenentwurfs bei dem/der Praktikumsbetreuer*in
Zus?tzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem religionsp?dagogischen Seminar verpflichtend.

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Ab dem Sommersemster 2022 wird das Vocatioverfahren ver?ndert, daher werden im Folgenden zwei Wege aufgezeigt. Die nachfolgenden Voraussetzungen gelten zus?tzlich zu den eben genannten:

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Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

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Um die vorl?ufige Lehrerlaubnis beantragen zu k?nnen, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.

  • Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelisch-Lutherischen Kirche w?hrend der Studienzeit. (Vocatioseminar I) Termin des Orientierungstags im SoSe 2024: 14.06.2024 um 15 Uhr
    Die Anmeldung hierzu nehmen Sie bitte im Sekretariat der KSB (assistenz.ksb@elkb.de) vor.
  • Im Vocatioseminar II (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverst?ndnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.

Ausführliche Informationen, Termine und M?glichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:

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Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

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  • Sie führen ein Gespr?ch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) oder einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespr?ches steht Ihre pers?nliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespr?ch soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre sp?tere T?tigkeit und Ihr Selbstverst?ndnis als Religionslehrkraft dienen.
  • Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. M?gliche Punkte in Ihrem Schreiben k?nnen sein:
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    • Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
    • Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
    • Ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
    • ?berlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft

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Bitte betrachten Sie das verpflichtende Gespr?ch und die von Ihnen verlangte schriftliche ?u?erung zu Ihrer Berufsmotivation nicht als zus?tzliche ?Leistung“ oder ?Belastung“. Nehmen Sie beides als Chance, sich über sich selbst, Ihre Studienerfahrungen, Ihre Vorstellungen vom Lehrberuf und über die Entwicklung Ihrer eigenen ?berzeugungen (und Ihrer Zweifel!) Gedanken zu machen.

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Es besteht die M?glichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespr?ch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig! Wir empfehlen diese Variante ausdrücklich.

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Antragstellung

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  1. Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollm?chtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Sp?testens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserkl?rung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie auf?

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    und in den Links am Ende der Seite.
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  2. Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

    Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.
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  3. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

    Vereinbaren Sie sp?testens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gespr?chtermin für das Motivationsgespr?ch. Sie k?nnen sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entf?llt die Verpflichtung zum Motivationsgespr?ch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).

  4. Auf dem Antragsformular best?tigt der Lehrstuhl für Religionsp?dagogik den ordnungsgem??en Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, oder die Hochschulgemeinde best?tigt die Durchführung des Motivationsgespr?chs. Alternativ best?tigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars / der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Best?tigungen und n?tigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorl?ufige Bevollm?chtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.

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