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Praktika LA an GS/MS

in der LPO I vorgeschrieben

Allgemeines

allgemeine Informationen rund um die Praktika im Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen

  • Besuchen Sie die angebotenen Informationsveranstaltungen zu Beginn eines jeden Semesters - derzeit digital? .
  • Falls Zweifel bestehen, ob das absolvierte Orientierungspraktikum nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt.
  • Falls Zweifel bestehen, ob das absolvierte Betriebspraktikum nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zum Ersten Staatsexamen an das Praktikumsamt.
  • Organisierte Praktika (Nr. 3 - 5) k?nnen nur bei ernannten Praktikumslehrkr?ften, die zum Praktikumsamt der Universit?t Augsburg geh?ren, abgeleistet werden.
  • Sollten Sie Ihren Praktikumsplatz nicht annehmen wollen / k?nnen, so teilen Sie dies bitte umgehend dem Praktikumsamt bzw. dem jeweiligen Lehrstuhl mit.
  • Setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Praktika mit der Praktikumslehrkraft wegen des genauen zeitlichen Ablaufs in Verbindung.
  • Nutzen Sie das Praktikum, um sich selbst hinsichtlich Ihrer Eignung für diesen Beruf zu überprüfen. Je intensiver Sie im Praktikum mitarbeiten, Beobachtungs- und Betreuungsaufgaben und eigene Unterrichtsversuche übernehmen, deso mehr werden Sie für sich selbst gewinnen.

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Studienbegleitende Praktika:

  • Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Lehrstühlen im vorhergehenden Semester über die Voraussetzungen für die Ableistung der studienbegleitenden Praktika.
  • Sie k?nnen die Reihenfolge w?hlen. Aber: Um das EWS-Examen vorziehen zu k?nnen, ist der Nachweis über das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum und das abgeleistete fachdidaktische-studienbegleitende Praktikum = im Hauptfach erforderlich!
  • Für studienbegleitende Praktika melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Lehrstühlen der Fachdidaktiken an.

Lehramt an Grundschulen

Stand: 01.03.2021

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Für das Studium Lehramt an Grundschulen sind folgende Praktika abzuleisten:

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  • 1. Orientierungspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 2)

Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (mind. eine Woche an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Schule). Es soll vor Beginn des Studiums, sp?testens aber vor Beginn des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Der Praktikumsplatz für das Orientierungspraktikum wird vom Studierenden selbst ausgesucht. ? ?

Eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum muss der Anmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum (? im Praktikumsamt Okt./Nov.) beigelegt werden. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte T?tigkeit den Anforderungen des Orientierungspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

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  • 2. Betriebspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 1)

Der Praktikumsplatz kann selbst ausgesucht werden. Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von mind. 8 Wochen und kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten (auch im Ausland m?glich:?? bitte ggf. beglaubigte ?bersetzung in deutscher Sprache vorlegen).

Das Original der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Betriebspraktikum ist bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (? im Prüfungsamt) vorzulegen. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte T?tigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zur Ersten Staatsprüfung an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

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  • 3. P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 3)

Das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Es wird nach dem 2. (bei Studienbeginn SoSe) bzw. nach dem 3. Semster (bei Studienbeginn WiSe) in der vorlesungsfreien Zeit im Zeitraum nach dem Wintersemester bis vor Beginn des Sommersemesters abgeleistet und dauert 5 Wochen.

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Voraussetzung:

abgeleistetes Orientierungspraktikum (Kopie muss der Anmeldung im Okt./Nov. beigelegt werden)

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Vorbereitung durch die Lehrveranstaltung des Lehrstuhls für Schulp?dagogik:

Seminar: "Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen“ bzw. "Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht" (im 2. oder 3. Semester)

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Für dieses Praktikum (inkl. Begleitseminar) gibt es 6 Leistungspunkte (= LP)

Die Anmeldung (Oktober / November) für das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum erfolgt beim Praktikumsamt der Universit?t Augsburg. Der Termin wird ab Sommersemester am Informationsbrett des Praktikumsamtes bekannt gegeben.

Dieses ordnungsgem?? abgeleistete Praktikum ist Voraussetzung für die studienbegleitenden Praktika.

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  • 4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 4)

Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet w?hrend des Semesters einmal pro Woche am Donnerstag statt und umfasst dabei mindestens 4 Unterrichtsstunden einschlie?lich Besprechung. Es bezieht sich auf das gew?hlte Unterrichtsfach. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

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  • 5. Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum (LPO I §36 Abs. 1 Satz 1)

Dieses Praktikum findet einmal pro Woche w?hrend des Semesters am Donnerstag statt. Es erfolgt in einem Didaktikfach oder in der Grundschulp?dagogik. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

Lehramt an Mittelschulen

Stand 01.03.2021

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Für das Studium Lehramt an Mittelschulen sind folgende Praktika abzuleisten:

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  • 1. Orientierungspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 2)

Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (mindestens eine Woche an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Schule). Es soll vor Beginn des Studiums, sp?testens aber vor Beginn des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Der Praktikumsplatz wird vom Studierenden selbst ausgesucht.

Eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum muss der Anmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum (? im Praktikumsamt Okt./Nov.) beigelegt werden. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte T?tigkeit den Anforderungen des Orientierungspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

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  • 2. Betriebspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 1)

Der Praktikumsplatz kann selbst ausgesucht werden. Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von insgesamt 8 Wochen und kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten (auch im Ausland m?glich).

Das Original der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Betriebspraktikum ist bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (? im Prüfungsamt) vorzulegen. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte T?tigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zur Ersten Staatsprüfung an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

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  • 3. P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 3)

Das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Es wird nach dem 2. (bei Studienbeginn SoSe) bzw. nach dem 3. Semester (bei Studienbeginn WiSe) in der vorlesungsfreien Zeit im Zeitraum nach dem Wintersemester bis vor Beginn des Sommersemesters abgeleistet und dauert 5 Wochen.

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Voraussetzung:

abgeleistetes Orientierungspraktikum (Kopie muss der Anmeldung beigelegt werden)

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Vorbereitung durch die Lehrveranstaltung des Lehrstuhls für Schulp?dagogik:

Seminar: "Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen" bzw. "Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht" (im 2. oder 3. Semester)

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Für dieses Praktikum (inkl. Begleitseminar) gibt es 6 Leistungspunkte (= LP)

Die Anmeldung (Oktober / November) für das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum erfolgt beim Praktikumsamt der Universit?t Augsburg. Der Termin wird ab Sommersemester am Informationsbrett des Praktikumsamtes bekannt gegeben.

Dieses ordnungsgem?? abgeleistete Praktikum ist Voraussetzung für die studienbegleitenden Praktika.

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  • 4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I § 34 Abs. 1 Satz 4)

Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet w?hrend des Semesters einmal pro Woche am Donnerstag statt und umfasst dabei mindestens 4 Unterrichtsstunden einschlie?lich Besprechung. Es bezieht sich auf das gew?hlte Unterrichtsfach. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

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  • 5. Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum (LPO I § 38 Abs. 1 Satz 3)

Dieses Praktikum findet einmal pro Woche w?hrend des Semesters am Donnerstag statt. Es bezieht sich auf ein Fach aus der Didaktik einer F?chergruppe der Mittelschule. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

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