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Ein erster ?berblick

Wenn Sie sich Leistungen anrechnen lassen m?chten, weil Sie ein Auslandssemester absolvieren, die Hochschule oder den Studiengang wechseln, dann müssen Sie unseren Anrechnungsprozess durchlaufen. Dieser Prozess besteht immer aus 3 Schritten: 1. Kurse ausw?hlen, 2. die Anerkennungsvereinbarung abschlie?en und 3. den Anrechnungsantrag im Prüfungsamt stellen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden erkl?rt. Ganz unten auf der Seite k?nnen Sie sich auch noch englische Modulbeschreibungen generieren. Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner des CIR:

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Dr. Leonie Nothelfer
Team CIR
Center for International Relations
  • Raum 1318 (Geb?ude J)
Dr. Diether Maack
Team CIR
Center for International Relations
  • Raum 2403 (Geb?ude J)

Schritt 1: Kurse ausw?hlen

Egal, ob Sie einen Auslandsaufenthalt planen, oder?ob Sie bereits Kurse an einer deutschen Hochschule absolviert haben:?Verschaffen Sie sich zuerst einen ?berblick. Dafür gibt es unsere Anrechnungsdatenbank. Sie fasst alle historischen Anerkennungsentscheidungen an unserer Fakult?t zusammen. Bitte beachten Sie aber, dass die Datenbank nur eine Orientierungshilfe, aber keine Garantie für eine tats?chliche Anerkennung geben kann. Auch bei Kursen, die in der Vergangenheit bereits genehmigt wurden, müssen Sie uns für die Prüfung in VALIANT Unterlagen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie neben unserer Datenbank bitte auch Modulhandbücher, Kursbeschreibungen und die Internetseiten der jeweiligen Hochschulen, um zu entscheiden, welche Kurse Sie sich an der Universit?t Augsburg anerkennen lassen m?chten.

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Kurse in der Anrechnungsdatenbank prüfen

Schritt 2: Anerkennungsvereinbarung abschlie?en

Bevor Sie sich Leistungen in STUDIS anrechnen lassen k?nnen, muss zun?chst geprüft werden, ob die von Ihnen ausgew?hlten oder bereits besuchten Kurse an der Universit?t Augsburg überhaupt aus fachlicher Sicht anerkannt werden k?nnen. Dies wird in einer Anerkennungsvereinbarung verbindlich festgelegt.

Sollte sich bei Ihrer Kurswahl, beispielsweise w?hrend des Auslandsaufenthaltes, etwas ?ndern, dann ist das aber?kein Problem: Schlie?en Sie einfach eine weitere Anerkennungsvereinbarung für die neuen Kurse über unsere? Anerkennungssoftware VALIANT?ab. Die alte Anerkennungsvereinbarung und die Entscheidungen über die darin anerkannten Kurse behalten dabei ihre Gültigkeit. Unser Erkl?rvideo führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erl?utert wichtige Details:

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Anerkennungsvereinbarungen mit VALIANT abschlie?en

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Anerkennungsvereinbarung in VALIANT erstellen

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Sie studieren in einem Schnittstellenstudiengang (z.B. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) und nur teilweise an der WiWi-Fakult?t oder streben einen deutsch-franz?sischen Doppelabschluss im Bachelorprogramm DFM an? Dann k?nnen Sie VALIANT leider nicht nutzen. Bitte füllen Sie für die wirtschaftswissenschaftlichen Module stattdessen die Anerkennungsvereinbarung aus und schicken diese

Schritt 3: Anrechnungsantrag stellen

Wenn Ihnen die unterschriebene(n) Anerkennungsvereinbarung(en) und das Transcript of Records vorliegen, k?nnen Sie beim Prüfungsamt die Anrechnung Ihrer Leistungen mit dem Anrechnungsantrag beantragen. Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des WiWi-Prüfungsamts.

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Antragsunterlagen beim Prüfungsamt ausfüllen und einreichen

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Bei der Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland müssen teilweise Noten und/oder Leistungspunkte umgerechnet werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier:

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Ab Mobilit?t im Wintersemester 2019/2020 erfolgt die Notenumrechnung gem?? der modifizierten bayerischen Formel:

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$$ x = 1 + 3 \cdot \frac{N_{max} - N_d }{ N_{max} - N_{min} } $$

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Legende:

$ N_{max} $ ? Erreichbare H?chstnote an der ausl?ndischen Hochschule

$ N_{min} $ ? ?Minimalnote zum Bestehen an der ausl?ndischen Hochschule

$ N_d $ ? ? ? vom Studierenden erreichte Note an der ausl?ndischen Hochschule

$ x $ ? ? ? ? errechnete Note im deutschen System (vor der Rundung)

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Die entstehende Note wird abschlie?end auf die n?chstgelegene Notenstufe?gerundet.?Sind zwei Notenstufen gleich weit entfernt, wird zu Gunsten der Studierenden gerundet.

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Sollten sich bei manchen L?ndern oder Universit?ten erhebliche Schwierigkeiten bei der Umrechnung ergeben, k?nnen Modifikationen durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Solche Ausnahmen gelten bisher für Frankreich ( $ N_{max}=16 $ ), Australien ( $ N_{max}=85 $ ), die Niederlande ( $ N_{max} = 9.0 $ ), die Schweiz ( $ N_{max} = 5.75 $ ), Belgien ( $ N_{max} = 18 $ ) und Marokko ( $ N_{max} = 18 $ ). (Stand 20.12.2023)

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Beispiele für Umrechnungen:

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Beispiel 1:

?ber die modifizierte bayerische Formel wird ein Notenwert von 1,544 ausgegeben. Der Wert liegt zwischen den Notenstufen 1,3 und 1,7. Da der Notenwert n?her an 1,7 als an 1,3 liegt, wird auf die Notenstufe 1,7 gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird mit der Note 1,7 anerkannt.

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Beispiel 2:

Betr?gt der Notenwert nach der modifizierten bayerischen Formel 1,500 und liegt damit genau zwischen zwei Notenstufen, wird zu Gunsten des Studierenden auf die n?chstbessere Notenstufe gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird in diesem Beispiel mit der Note 1,3 anerkannt.

Die Umrechnung von Leistungspunkten aus dem au?ereurop?ischen Ausland in ECTS Credits erfolgt gem?? der folgenden zwei Prinzipien:

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1. Prinzip der Equivalent Full Time Study Load:

Hierbei wird der prozentuale Anteil eines Kurses gemessen am üblichen Jahresworkload der Universit?t Augsburg mit 60 ECTS multipliziert.

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Beispiel:

Der durchschnittliche Workload an der Zieluniversit?t betr?gt 48 ausl?ndische Credit Points pro Jahr. Der Workload an der Universit?t Augsburg betr?gt 60 ECTS Credits pro Jahr. Hiermit wird ein Kurs mit 4 ausl?ndischen Credit Points in der Regel wie folgt umgerechnet:

4 Credit Points = 4 / 48 * 60 ECTS Credits = 5 ECTS Credits

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2. Vergleich der Arbeitsstunden

Wenn Studierende an au?ereurop?ischen Universit?ten studieren, die keinen Jahresworkload angeben, soll die Umrechnung über den Vergleich der Arbeitsstunden erfolgen.

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Beispiel:

1 ECTS Credit = 30 Arbeitsstunden

1 Credit Point an der Zieluniversit?t = 48 Arbeitsstunden

Also entspricht 1 Credit Point der Zieluniversit?t 1,6 ECTS Credits (48 / 30).

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Land
Universit?t
ECTS Entsprechung*
Australien Monash 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 1,25 ECTS Credits
China Nanjing?新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 1,9 ECTS Credits
Kanada Queens?新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 2 ECTS Credits
Marokko ESCA?Casablanca 1 Credit = 1 ECTS Credit
Südkorea Kookmin?新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 2 ECTS Credits
Taiwan National?Sun?Yatsen?新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA Indiana?新万博体育下载_万博体育app【投注官网】 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】?of?Colorado 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】?of?Dayton 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA 新万博体育下载_万博体育app【投注官网】?of?Pittsburgh 1 Credit = 2 ECTS Credits

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* Bitte beachten Sie, dass bei einem nicht-ganzzahligen Ergebnis die ECTS Credits eines Kurses ab- oder aufgerundet werden müssen, um in STUDIS erfasst werden zu k?nnen. Die Auf-/Abrundung obliegt dem Prüfungsausschuss.

Bei Bedarf: Englische Modulbeschreibungen

Manchmal ben?tigen Sie für die Zulassung zu einem Kurs im Ausland oder eine Masterbewerbung im Ausland englische Modulbeschreibungen. Diese k?nnen Sie sich für Ihren Studiengang mit Ihrer RZ-Kennung über den nachfolgenden Link herunterladen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen reinen ?bersetzungsservice des Center for International Relations ohne Gew?hr und au?drücklich um kein offizielles Modulhandbuch handelt, da es kein englischsprachiges Modulhandbuch in einem deutschen Studiengang gibt.

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Englische Modulbeschreibungen erzeugen

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