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Nachqualifikation

  1. Haben Sie Ihre Lehramtsqualifikation in einem anderen Bundesland oder im Ausland erfolgreich abgelegt, k?nnen Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Antrag auf Anerkennung stellen. Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Zeugnisanerkennungsstelle für Lehramtsqualifikationen einzureichen. Im Antrag müssen Sie die in Bayern vorhandene Schulart nennen, für die Sie die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation wünschen.?
  2. Die Zeugnisanerkennungsstelle entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid. Falls Ihre au?erhalb Bayerns erworbenen Lehramtsabschlüsse oder Lehramtsprüfungen von den für Bayern geltenden Vorgaben abweichen, kann eine Nachqualifikation an einer bayerischen Universit?t erforderlich sein.?
  3. In diesem Falle benennt die Zeugnisanerkennungsstelle genaue Vorgaben zur Nachqualifikation, d.h. welche F?cher oder Teilbereiche Sie nachstudieren müssen, z.B. ein Unterrichtsfach, ein Didaktikfach, Teile des Erziehungswissenschaftlichen Studiums, und/oder wie viele ECTS-Punkte in bestimmten Bereichen noch zu erbringen sind.
  4. Haben Sie die Schritte 1 bis 3 durchgeführt, k?nnen Sie sich bereits in den betreffenden Lehramtsstudiengang und die betreffenden F?cher immatrikulieren. Wenden Sie sich bitte mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Lehramtsberatung der Universit?t Augsburg.

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Auch über einen Quereinstieg und im Rahmen einer Sonderma?nahme ist es für bestimmte Personengruppen m?glich, in das Lehramt in Bayern einzusteigen.

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