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Fachwechsel, Studiengangswechsel, Ortswechsel

  • Fach- bzw.?Studiengangswechsel (Umschreibung): Sie sind bereits an der Universit?t Augsburg immatrikuliert und m?chten ein Studienfach in Ihrem Lehramtsstudiengang oder Ihren Lehramtsstudiengang wechseln
  • Hochschul- bzw. Universit?tswechsel (Ortswechsel): Sie studieren bisher an einer anderen Universit?t einen Lehramtsstudiengang/lehramtsbezogenen Studiengang? und m?chten Ihr Studium an der Universit?t Augsburg fortsetzen oder vertiefen.

Bei Fach-und Studiengangswechsel

Studierende, die bereits an der Universit?t Augsburg in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind, jedoch ein Fach oder ihren Lehramtsstudiengang wechseln m?chten, k?nnen eine Umschreibung vornehmen.

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Je nachdem, ob in ein Fach mit oder ohne Eignungsverfahren gewechselt werden soll, müssen dabei bestimmte Vorgehensweisen, Regeln, Termine und Fristen befolgt werden. Sie sind auf der zentralen Webseite zum Studiengang- und Studienfachwechsel zusammengefasst. Dort finden Sie auch den Antrag auf Umschreibung verlinkt, den Sie ausfüllen und bei der Studierendenkanzlei abgeben müssen.

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In der Regel starten Sie im neuen Studiengang bzw. im neuen Fach im ersten Fachsemester. Die Hochschulsemester (Semester, die Sie insgesamt schon an einer Universit?t oder Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren) werden dagegen fortlaufend addiert und weitergez?hlt.

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Bitte beachten Sie weiter:

  • Studierende der LPO UA 2012 studieren im Falle eines Studiengangswechsels (= Wechsel der Schulart) den neuen Studiengang (= neue Schulart) nach der LPO UA 2023. Für sie sind die Modulhandbücher der LPO UA 2023 für alle F?cher ma?geblich.
  • Studierende der LPO UA 2012 studieren im Falle eines Studienfachwechsels (= Wechsel des Unterrichtsfaches/Vertieften Faches) das neue Fach (= das neue Unterrichtsfach/Vertiefte Fach) nach der LPO UA 2012. Für sie sind die Modulhandbücher der LPO UA 2012 für alle F?cher ma?geblich.

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Erst nach erfolgter Umschreibung kann ggf. ein Antrag auf Anrechnung bisheriger Leistungen gestellt werden.

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Für Fragen, ob bereits absolvierte Praktika angerechnet werden bzw. wie Sie mit noch abzuleistenden Praktika verfahren sollten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren neuen Studiengang zust?ndige Praktikumsamt.

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Bei Universit?ts-/Ortswechsel

Studierende anderer Hochschulen und Universit?ten, die an die Universit?t Augsburg in einen Lehramtsstudiengang wechseln m?chten, müssen sich zun?chst nach dem üblichen Verfahren für einen Studienplatz im gewünschten Studiengang bewerben. Informationen dazu finden Sie unter Bewerbung.

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Je nachdem, ob Sie an der Universit?t Augsburg in ein Fach mit oder ohne Eignungsverfahren wechseln m?chten, müssen Sie dabei bestimmte Vorgehensweisen, Regeln, Termine und Fristen befolgen bzw. Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Diese finden Sie verlinkt auf der zentralen Seite zur Bewerbung.

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Nach der Bewerbung kann die Immatrikulation erfolgen. Bei einem Ortswechsel von einer anderen bayerischen Universit?t an die Universit?t Augsburg unter Beibehaltung des gleichen Lehramtsstudiengangs und der gleichen F?cherkombination wird das Studium an der Universit?t Augsburg fortgesetzt, d. h. die Fachsemester werden weitergez?hlt.

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Auch die Hochschulsemester (Semester, die Sie insgesamt schon an einer Universit?t oder Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren) werden fortlaufend addiert und weitergez?hlt.

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Erst nach erfolgreicher Bewerbung und Einschreibung kann ggf. ein Antrag auf Anrechnung bisheriger Leistungen gestellt werden.

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Für Fragen, ob bereits absolvierte Praktika angerechnet werden bzw. wie Sie mit noch abzuleistenden Praktika verfahren sollten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren neuen Studiengang zust?ndige Praktikumsamt.

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Fristen und Termine für Umschreibung und Ortswechsel

Alle Termine und Fristen finden Sie auf der zentralen Webseite Fristen und Termine.

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  • Für Fach- und Studiengangswechsel gelten die Fristen und Termine für immatrikulierte Studierende.
  • Für Ortswechsel von einer anderen Universit?t oder Hochschule an die Universit?t Augsburg gelten die Fristen und Termine, die auch für neu einzuschreibende Erstsemester gelten.
  • Bitte beachten Sie die Fristen und Termine für F?cher mit Eignungsverfahren.

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Bitte beachten Sie: Besondere Fristen k?nnen für die Aufnahme eines zulassungsfreien Studiengangs ohne erstes Fachsemester im Sommersemester gelten.

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