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Teilnahmezeitraum

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Teilnahmezeitraum

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Mit Abschluss des sechsten Semesters (nach drei Jahren) endet Ihre regul?re Teilnahmezeit in der Graduiertenschule.

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Sollten Sie Ihre Promotion bis dahin noch nicht beendet haben, k?nnen Sie zwei Mal einen Verl?ngerungsantrag um je zwei Semester stellen.

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Krankheitssemester, die von der Sprechergruppe gew?hrt wurden, werden nicht auf die auf den Zeitraum von sechs bzw. zehn Semestern angerechnet, führen also zu einer Verl?ngerung.

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Ebenso verh?lt es sich mit Zeiten von Mutterschutz bzw. Elternzeit.

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Wichtig: Sie müssen die GGS rechtzeitig informieren und Ihren Antrag entsprechend einreichen.

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Abschluss und Zertifikat

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Abschluss und Zertifikat

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Nach Einreichung Ihrer Dissertation oder Verlassen der Graduiertenschule k?nnen Sie sich Ihre Teilnahme bei der GGS zertifizieren lassen.

Hierfür genügt ein formloses Schreiben gemeinsam mit den Nachweisen über den Besuch oder die aktive Teilnahme an mind. sechs Veranstaltungen (mind. eine Veranstaltung je S?ule des?Strukturmodells der GGS).

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Für die Erlangung des Zertifikats reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

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  • Eine Liste (word-Datei) mit den von Ihnen im Rahmen des strukturierten Promotionsmodells belegten und abgehaltenen Veranstaltungen
  • Entsprechende Teilnahmebest?tigungen/ Best?tigung Ihrer Betreuer*innen als Best?tigung der Veranstaltungsliste
Abbruch der Promotion? Auch hier kann Ihnen die GGS helfen. Im Falle, dass Sie alle sechs Abschnitte des GGS-Strukturmodells nachweislich absolviert haben, stellen wir Ihnen gerne ein Zertifikat über Ihre Teilnahme aus. Melden Sie sich in diesem Fall bei der Koordinationsstelle der GGS.?

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