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(Kurzfassung von: Werner Lengger, Auch das Ged?chtnis der Universit?t Augsburg hat schon (s)eine Geschichte. Ein Rückblick auf die Gründungs- und Entwicklungsgeschichte des Universit?tsarchivs der Universit?t Augsburg im bayerischen und deutschen Kontext, in: Mark H?berlein/Stefan Paulus/Gregor Weber (Hg.), Geschichte(n) des Wissens. Festschrift für Wolfgang E. J. Weber zum 65. Geburtstag, Augsburg 2015, S. 797-815)
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Erste Initiativen zur Errichtung eines Universit?tsarchivs datieren aus dem Jahr 1980. Der Ordinarius für bayerische Landesgeschichte Prof. Dr. Pankraz Fried schlug im Umfeld der 10-Jahr-Feier 1980 die Einrichtung eines Dokumentationszentrums für Augsburger Universit?tsgeschichte vor.

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In seiner Sitzung vom 23.11.1983 ernannte der Senat der Universit?t den Ordinarius für Englische Sprachwissenschaft Prof. Dr. Thomas Finkenstaedt zum Beauftragten für die Vorarbeiten zur Errichtung eines Universit?tsarchivs. Nach zahlreichen Besuchen in verschiedenen Universit?tsarchiven und vielen Gespr?chen legte Finkenstaedt im Januar 1985 seinen Bericht vor, in dem er erste Vorschl?ge für das weitere Vorgehen machte und auch darauf verwies, dass die Universit?t Augsburg die erste Nachkriegsgründung in Bayern sein k?nne, die versuche, ein zeitgem??es Universit?tsarchiv aufzubauen. Entgegen anderen m?glichen Konstruktionen sprach sich Finkenstaedt entschieden dafür aus, die Leitung einem – m?glichst an der Bayerischen Archivschule in München – ausgebildeten Archivar des h?heren Dienstes zu übertragen und das Universit?tsarchiv als eigene Einrichtung dem Pr?sidenten direkt zu unterstellen. Da er an der Universit?t keine geeigneten R?ume sah, war für Finkenstaedt die Unterbringung des Universit?tsarchivs in dem zukünftigen Geb?ude des Staatsarchivs Augsburg am ?stlichen Rand des Universit?tscampus, wo eine Regalkapazit?t von ca. 1.400 lfm für die universit?ren Best?nde vorzusehen sei, relativ alternativlos.

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Die auf der Grundlage des Berichts von Finkenstaedt vom Senat am 27. Februar 1985 beschlossene Gründung eines Universit?tsarchivs blieb zun?chst ohne konkrete Auswirkungen, auch wenn Pr?sident Prof. Dr. Josef Becker in einem Rundschreiben 1988 darauf hinwies, dass alle Einrichtungen und Betriebseinheiten der Universit?t – zun?chst mit Ausnahme der zentralen Universit?tsverwaltung ??? – die bei ihnen entstehenden Unterlagen grunds?tzlich nach zehn Jahren an das Archiv abgeben sollten.

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Zum 1. Januar 1990 trat das Bayerische Archivgesetz in Kraft. Dieses erm?chtigt in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 die staatlichen Hochschulen, ?die bei ihnen erwachsenen Unterlagen in einem eigenen Archiv, in einem als Gemeinschaftseinrichtung betriebenen ?ffentlichen Archiv oder in einem Archiv einer sonstigen ?ffentlichen Stelle im Sinne dieses Abschnitts [zu] archivieren“. Zwar gibt es nach Art. 14 Abs. 2 die M?glichkeit, dass sich eine Hochschule dieser P?icht entzieht; dann muss sie ihre Unterlagen dem zust?ndigen Staatsarchiv anbieten. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive machte aber von Anfang an klar, dass sie davon ausgehe, dass die Universit?ten als selbstbewusste und traditionsreiche Selbstverwaltungsk?rperschaften diesem Gesetzesauftrag grunds?tzlich in eigenen Archiven nachkommen.

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Auch wenn sich die in Finkenstaedts Bericht angedachte Verbindung des Universit?tsarchivs mit dem Staatsarchiv nicht realisieren lie?, überlie? letzteres aufgrund einer ab 1. Januar 1993 in Kraft tretenden Vereinbarung der Universit?t wegen der grunds?tzlichen Bedeutung und des dringenden Staatsinteresses, welche der Errichtung von Universit?tsarchiven zukommen, der Universit?t schlie?lich Magazinraum mit einer Stell??che von 100 Regalmetern für einen Zeitraum von l?ngstens fünf Jahren – mit der Bedingung, eine Benützungsordnung für die im Staatsarchiv deponierten Archivalien zu erlassen und nach dem Auslaufen der Vereinbarung die Voraussetzungen für den Betrieb eines eigenen Universit?tsarchivs zu schaffen.?

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Inzwischen hatte Becker nach dem Ende seiner Amtszeit als Pr?sident und der Pensionierung von Thomas Finkenstaedt zum 1. August 1992 die Aufgabe als neuer Senatsbeauftragter für das Universit?tsarchiv übernommen. Eine der ersten Amtshandlungen Beckers war die Ausarbeitung einer Benützungsordnung, die vom Senat in der Sitzung vom 9. November 1994 verabschiedet wurde. Bereits in seiner n?chsten Sitzung am 21. Dezember 1994 beschloss der Senat das Statut, mit dem das Universit?tsarchiv direkt dem Rektor unterstellt wurde und das einen aus dem Kreis der Professoren zu berufenden Akademischen Leiter vorsah.

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Bei der Suche nach geeigneten R?umen für das Universit?tsarchiv rückte 1995 der 1971 vom Freistaat Bayern angekaufte Geb?udekomplex an der Eichleitnerstra?e in den Blick, in dem zu diesem Zeitpunkt noch immer die Juristische Fakult?t, deren Neubau auf dem Campus 1999 bezugsfertig sein sollte, provisorisch untergebracht war.

Grundlage der Planungen für das Universit?tsarchiv war ein Raumprogramm aus dem Jahr 1993, das neben Personalr?umen im Erdgescho? ein gro?es, rund 600 qm umfassendes Magazin samt einer Regalanlage mit einer Kapazit?t von 5.600 lfm im Kellergescho? beinhaltete. Diese gro?zügigen Planungen konnten letztlich zwar nicht umgesetzt werden; dennoch standen dem Universit?tsarchiv nach den n?tigen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten in den Jahren 1999 und 2000 am Ende gro?zügige und funktionale R?umlichkeiten zur Verfügung: im Erdgescho? des Geb?udeteils F2 drei Büror?ume, ein Lesesaal mit sechs Benützerpl?tzen, ein gro?zügiger Arbeitsraum sowie die Bibliothek, durch einen Aufzug optimal verbunden direkt darunter im Untergescho? der Magazinraum, ausgestattet mit Standregalen mit einer Lagerkapazit?t von knapp 2.000 lfm, direkt daneben ein Anlieferungsbereich, der über eine Fahrrampe sogar von au?en beliefert werden kann.

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Neben den baulichen konnten auch die personellen Planungen konkretisiert werden. Becker und die Generaldirektion der Staatlichen Archive, die an einem zügigen Ausbau der universit?ren Archivlandschaft in Bayern sehr interessiert war, hatten nichts weniger als ein ?Augsburger Modell‘ vor Augen. Der Plan war, einen von der Universit?t ausgew?hlten Kandidaten auf einer von Becker zur Verfügung gestellten Assistentenstelle als Gast am Vorbereitungsdienst für den h?heren Archivdienst an der Bayerischen Archivschule teilnehmen zu lassen und ihn nach erfolgreichem Abschluss mit dem weiteren Aufbau des Universit?tsarchivs zu beauftragen.

Im Laufe des Sommers 1997 wurde der Kandidat ausgew?hlt, der am 2. November 1997 die Ausbildung an der Bayerischen Archivschule aufnahm. Nach deren Abschluss trat er am 1. August 2000 seine Aufgabe als Universit?tsarchivar der Universit?t Augsburg an – für einige Monate zun?chst in provisorischen R?umen im Brückenbau zwischen dem Rektoratsgeb?ude und dem Staatsarchiv auf dem Campus, ab Januar 2001 in den eben fertiggestellten neuen R?umlichkeiten in der Eichleitnerstra?e 30, wohin auch schon bald die bislang im Staatsarchiv deponierten Archivbest?nde und erste gro?e Aktenabgaben verschiedener universit?rer Registraturbildner verlagert werden konnten.

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Sowohl das Statut als auch die Benützungsordnung erfuhren 2003 bzw. 2005 grundlegende ?berarbeitungen, um sie an den aktuellen Ausbaustand des Archivs anzupassen. Hinzu kam 2003 eine an das Vorbild aus den staatlichen Archiven angelehnte Aussonderungsordnung. Zu den Schritten hin zur archivischen Normalit?t geh?rt auch die 2011 erfolgte Abschaffung des Amtes eines Akademischen Leiters für das Universit?tsarchiv aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren, das in der Nachfolge Beckers die Historiker Prof. Dr. Rolf Kie?ling und Prof. Dr. Andreas Wirsching innegehabt hatten. Schon 2003 erfolgte die Bestellung des Archivars zum Archivleiter.? Erfreulich ist schlie?lich auch die quantitative Entwicklung des im Universit?tsarchiv t?tigen Personals von einer einzigen Vollzeitstelle zu Beginn bis zu den 2,7 unbefristeten Stellen heute.

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