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Sie sind selbst dafür verantwortlich mit einem für Ihren Aufenthaltszweck ben?tigten Visum einzureisen. Staatsangeh?rige einiger L?ndern k?nnen ohne Visum nach Deutschland einreisen und haben im Anschluss 90 Tage Zeit, den Antrag auf Aufenthalt für ihr Forschungsvorhaben zu stellen. Ob das für Sie in Frage kommt, recherchieren Sie bitte eigenst?ndig auf der Seite der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes.

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Ferner m?chten wir betonen, dass wir in keinster Weise einen Einfluss auf die Erteilung des Visums haben, auch nicht auf eine schnellere Terminvergabe - so leid uns das tut. Dies liegt allein im Ermessen der Deutschen Botschaft oder des Deutschen Konsulats.

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Eine neue Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des gültigen Visums bei?der Ausl?nderbeh?rde?beantragt werden. Der Antrag kann online gestellt werden:

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https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/digitalisierung/online-services-auslaenderbehoerde#/#bueOverview

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W?hlen Sie bitte die zweite Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbst?tigkeit".

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Alternativ k?nnen Sie den Antrag auch per E-Mail stellen.

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Dafür müssen die folgenden Unterlagen bitte einscannen und vollst?ndig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:?

  • Antragsformular für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis?
  • Pass (inklusive Visum, falls zutreffend)
  • Aufnahmevereinbarung des aufnehmenden Lehrstuhls
  • ggf. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für Promovierende (nicht verpflichtend, falls Aufnahmevereinbarung vorliegt)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts* (z.B. Arbeitsvertrag mit der Universit?t Augsburg, Stipendium, Sperrkonto mit 11.208,- EUR für 12 Monate / 5.604 - EUR für 6 Monate oder Verpflichtungserkl?rung nach § 68 AufenthG)
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis

?Nachdem die Ausl?nderbeh?rde ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur pers?nlichen Vorsprache mitgeteilt.

?Bei der pers?nlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100 EUR mit ihrer EC-Karte?und geben ein aktuelles Passbild ab.

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