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Nach dem erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Promotion haben Sie die M?glichkeit 18 Monate nach einer Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsstelle zu suchen. W?hrend dieser 18 Monate haben Sie die uneingeschr?nkte Arbeitserlaubnis. Das gibt Ihnen die M?glichkeit, jede Art von Besch?ftigung anzunehmen oder ein Praktikum zu absolvieren, bis Sie eine für Sie passende Arbeit finden.

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Innerhalb dieser Frist müssen Sie bei der Ausl?nderbeh?rde einen Arbeitsvertrag für eine Stelle die Ihrer Qualifikation angemessen ist vorlegen. Sie k?nnen dann eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.

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Wichtig: Der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzssuche kann nicht verl?ngert werden!

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Die folgenden Unterlagen bitte einscannen und vollst?ndig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:?

  • Pass, aktueller AT und grünes Zusatzblatt
  • Antragsformular zur Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Abschlusszeugnis bzw. Promotionsurkunde (oder Best?tigung über den Abschluss durch das Prüfungsamt)
  • aktuellen Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto mit 11.208,- EUR oder eine Verpflichtungserkl?rung. Achtung: Eine eventuell vorliegende Verpflichtungserkl?rung für das Studium muss durch eine neue Verpflichtungserkl?rung nach § 68 AufenthG zur Arbeitsplatzsuche ersetzt werden)

?Nachdem die Ausl?nderbeh?rde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur pers?nlichen Vorsprache mitgeteilt.

?Bei der pers?nlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 93,- EUR mit Ihrer EC-Karte?und geben ein aktuelles Passbild ab.

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