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In fünf Schritten zur Aufenthaltserlaubnis

Wichtige Informationen für Studierende aus Nicht-EU-L?ndern, die gerade nach Augsburg gekommen sind

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Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sind Sie verpflichtet sich in der Hochschulbetreuungsstelle der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Augsburg anzumelden.

In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Augsburg erfolgen. Jeder ist verpflichtet seinen Wohnsitz zu melden, auch Deutsche. Wer es verpasst sich anzumelden, wird mit einem Bu?geld bestraft.

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Bis auf wenige Ausnahmen sind Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Visa sind meist drei Monate gültig. Bitte sehen Sie in Ihrem Pass nach wie lange Ihr Visum gültig ist. Es ist sehr wichtig das Visum vor dem Ablauf durch eine Aufenthaltserlaubnis zu ersetzen. Wenn das Visum nicht mehr gültig ist und Sie keinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, müssen Sie Deutschland verlassen.

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In fünf Schritten kommen Sie zu einer Aufenthaltserlaubnis:

Schritt 1: Wohnungssuche und Anmeldung in der Stadt

Schritt 2: Er?ffnung eines Bankkontos und Nachweis des Lebensunterhalts

Schritt 3: Krankenversicherung abschlie?en

Schritt 4: Immatrikulation

Schritt 5: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen

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Schritt 1: Wohnungssuche und Anmeldung bei der Stadt

Der erste Schritt ist die Wohnungssuche. Sie ben?tigen eine Adresse in der Stadt Augsburg um sich bei uns in der Hochschulbetreuungsstelle anmelden zu k?nnen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebeh?rde (in der Stadt Augsburg ist das die Hochschulbetreuungsstelle) pers?nlich anzumelden*, wenn Sie eine neue Wohnung beziehen.

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Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbest?tigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.

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Wichtig:?Im Studentenwohnheim ist es grunds?tzlich nicht erlaubt bei Freunden zur Untermiete zu wohnen. Dazu ben?tigen Sie die ausdrückliche Genehmigung des Studierendenwerks.

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Wo müssen Sie sich anmelden?

In der Stadt Augsburg ist in der Regel die Hochschulbetreuungsstelle, Eichleitnerstr. 30, Geb. F2 zust?ndig für Ihre Anmeldung und alle ausl?nderrechtlichen Angelegenheiten.

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*Achtung!?Aufgrund der aktuellen Lage ist die Anmeldung nur noch per Mail m?glich! Schicken Sie die folgenden Unterlagen?per E-Mail?vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben an die Hochschulbetreuungsstelle (service@aaa.uni-augsburg.de). Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, leiten wir diese an die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Augsburg weiter.

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Reisepass (Kopie)

Visum oder Aufenthaltstitel (Kopie)

Anmeldeformular

Wohnungsgeberbest?tigung?(diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)

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Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

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Wenn Sie Staatsangeh?riger eines EU-Staates sind, k?nnen Sie sich auch in jedem Bürgerbüro anmelden. Folgende Bürgerbüros gibt es im Stadtgebiet:

Bürgerbüro Stadtmitte: An der Blauen Kappe 18

Bürgerbüro Haunstetten: Tattenbachstr. 15

Bürgerbüro Kriegshaber: Ulmer Str. 72

Bürgerbüro Hochzoll: Friedberger Str. 115

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Für die Anmeldung in einem Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung m?glich.

(www.augsburg.de --> Bürgerbüro --> Online-Dienste)

Schritt 2: Konto bei der Bank er?ffnen und Finanzierungsnachweis

Wenn Sie l?nger als drei Monate in Deutschland bleiben m?chten, ben?tigen Sie ein Bankkonto. Die meisten Banken bieten kostenlose Konten für Studierende an. Um ein Studierendenkonto zu er?ffnen, ben?tigen Sie die Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid und die Anmeldebest?tigung der Stadt.

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Warum ben?tigen Sie ein Konto?

Ihre Miete und der Beitrag für die Krankenversicherung werden über das Konto abgebucht. Au?erdem müssen Sie gegenüber der Ausl?nderbeh?rde nachweisen, dass Sie genügend Geld besitzen um Ihren Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus zu sichern. Laut dem Aufenthaltsgesetz ben?tigen Sie mindestens 934,- Euro pro Monat.

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Es gibt drei Wege um den Lebensunterhalt gegenüber der Ausl?nderbeh?rde nachweisen zu k?nnen:

  • ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von 11.208 Euro.
  • eine Verpflichtungserkl?rung nach § 68 Aufenthaltsgesetz.
  • ein Stipendienbescheid, z.B. vom DAAD oder einer anderen Organisation, woraus hervorgeht, dass Sie mindestens 934,- Euro pro Monat zur Verfügung haben werden.

Wichtig:?Bescheinigungen, die von Notariaten im Ausland erstellt wurden, werden von der Ausl?nderbeh?rde nicht akzeptiert. Verpflichtungserkl?rungen müssen immer von den deutschen Botschaften oder einer Ausl?nderbeh?rde in Deutschland ausgestellt werden.

Schritt 3: Krankenversicherung

Eine gültige Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und auch für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. In der Regel wird von der Ausl?nderbeh?rde als Nachweis für den ausreichenden Versicherungsschutz nur eine deutsche Krankenversicherung akzeptiert.

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Eine Ausnahme besteht für Studierende aus der EU. Sie k?nnen ihre EU-Krankenversicherungskarte anerkennen lassen und somit auch einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen.

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Für weitere Informationen besuchen Sie die Seiten des? Deutschen Studierendenwerk.??Sie k?nnen?sich für eine Beratung auch an das?? ?b!st“ Beratung im Studierendenwerk?wenden.

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Sie ben?tigen zur Vorlage bei der Einschreibung an der Universit?t und bei der Ausl?nderbeh?rde eine Bescheinigung der Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis nur so lange erteilt wird, wie die Krankenversicherung gültig ist.

Schritt 4: Immatrikulation

Bevor Sie sich an der Universit?t einschreiben k?nnen, müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen. Diesen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus dem Studentenwerksbeitrag und dem Beitrag für das Semesterticket.

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Auf der Internetseite der Studierendenkanzlei?finden Sie alle Informationen zur Einschreibung.

Nach der Einschreibung k?nnen Sie sich eine Immatrikulationsbescheinigung über das VIBS-Portal ausdrucken. Diese ben?tigen Sie zur Vorlage bei der Ausl?nderbeh?rde.

Schritt 5: Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Jetzt k?nnen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zum Studium in der?Hochschulbetreuungsstelle Augsburg?stellen. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Ablauf ihres Visums gestellt werden. Denn wenn das Visum abgelaufen ist, ohne dass Sie einen Antrag auf Aufenthalt gestellt haben, müssen Sie ausreisen! Am besten beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bereits 6 Wochen vor dem Ablauf, da die Erstellung der Aufenthaltskarte einige Wochen dauern kann.

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Eine neue Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des gültigen Visums bei?der?Ausl?nderbeh?rde?beantragt werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist das nur per E-Mail an?aufenthalt.uni@augsburg.de?m?glich.

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Die folgenden Unterlagen bitte?vollst?ndig und m?glichst als PDF-Dateien?per Mail an: aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:?

  • Antragsformular?für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis?
  • Pass (inklusive Visum, falls vorhanden)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts* (Sperrkonto mit 11.208,- Euro oder Verpflichtungserkl?rung nach § 68 AufenthG)
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis

?Nachdem die Ausl?nderbeh?rde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur pers?nlichen Vorsprache mitgeteilt.

?Bei der pers?nlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100 Euro mit Ihrer EC-Karte?und geben ein aktuelles Passbild ab.

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