新万博体育下载_万博体育app【投注官网】

图片

H?he der F?rderung

Das Erasmus-Programm ist in Projekte unterteilt. Die H?he der F?rderraten für die drei L?ndergruppen wird durch die Nationalen Agentur DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Das hei?t, dass?alle Studierenden deutscher Hochschulen, die im gleichen Projektjahr?zum Erasmus-Studium in das gleiche Land gehen, die identische monatliche F?rderrate erhalten.

?

?

Projekt 2022??und 2023?(Akad. Jahre 2022/23 und 2023/24)

?

L?ndergruppe 1:

D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden?—> F?rderbertrag je Monat: 600 Euro

L?ndergruppe 2:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern??—> F?rderbertrag je Monat: 540 Euro

L?ndergruppe 3:

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn?
—> F?rderbertrag je Monat: 490 Euro

?

?

Projekt 2024 (Akad. Jahr 2024/25)

?

L?ndergruppe 1:

Belgien, D?nemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden??
—> F?rderbertrag je Monat: 600 Euro

L?ndergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern?—> F?rderbertrag je Monat: 540 Euro

L?ndergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn?—> F?rderbertrag je Monat: 540 Euro

F?rderdauer

Die Mindestdauer für einen Erasmus+ Studienaufenthalt betr?gt 2 Monate (=60 Tage).

Die Universit?t Augsburg f?rdert max. 4 Monate (=120 Tage) pro Auslandssemester. Etwaige überz?hlige Tage werden als Zero-Grant Tage erfasst, aber nicht finanziell gef?rdert.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten. Die teilnehmenden Studierenden werden über die genauen Auszahlungsmodalit?ten sowie weitere F?rderbedingungen mit ihrem Grant Agreement (=F?rdervereinbarung) informiert.

Bei Unterschreiten der Mindestdauer?erlischt der komplette Anspruch auf die F?rderung.

Im Fall von Abbrüchen aufgrund von Krankheit ist ein Nachweis (= ?rztliches Attest) einzureichen. In diesem Fall kann auch bei Unterschreitung der Mindestdauer der Anteil der tats?chlich im Ausland zum Studium verbrachten Tage behalten werden und nur die zu viel gezahlten Betr?ge müssen zurückgezahlt werden.
?

?

?

Zusatzf?rderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-up)

Teilnehmende Studierende k?nnen pro Mobilit?t ein einmaliges Top-Up von 50 EUR für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die M?glichkeit bis zu 4 zus?tzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
?

?Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:

  • Fahrrad
  • Bus
  • Fahrgemeinschaft im Auto
  • Zug
  • Andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fu?)

?

?

?

Zusatzf?rderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-up)

Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen F?rderf?higkeitskriterien zutrifft, k?nnen eine Zusatzf?rderung von 250 EUR/ Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:

?

  • Erwerbst?tige Studierende:

    Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens 6 Monate fortlaufend im Zeitfenster von 6 Monaten vor Ihrer Erasmus-Bewerbung an der Universit?t Augsburg und dem Zeitpunkt des Antritts des Auslandssemesters ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt w?hrend des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobiles Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    ?
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:

    Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universit?t, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
    ?
  • Studierende mit Kind/ern:

    Mindestens ein eigenes Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine F?rderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kinds ist auszuschlie?en.
    ?
  • Studierende mit chronischer Erkrankung:

    Es besteht eine chronische Erkrankung (k?rperlich oder psychisch), durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
    ?
  • Studierende mit Behinderung:

    Es besteht eine Behinderung,?durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

?

?

Realkostenf?rderung

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern k?nnen Realkosten geltend machen.

Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Der entsprechende Link zur Website des DAAD wird an dieser Stelle ver?ffentlicht, sobald er verfügbar ist.

?

Studierende der Zielgruppe haben die M?glichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zus?tzlichen Kosten der Auslandsmobilit?t bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.

?

Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate betr?gt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus+-Platz) beim Akademischen Auslandsamt melden.

?

?

?

Weiterführende Informationen des DAAD zur Erasmus+ Zusatzf?rderung

Suche