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?Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erkl?rung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Verm?gen, Geburt oder sonstigem Stand.“

Beratungsangebot bei Diskriminierung an der Universit?t Augsburg

Die Themen Diskriminierung und Sexuelle Bel?stigung werden an der Universit?t Augsburg sehr ernst genommen, um sichere Arbeits- und Studienbedingungen zu gew?hrleisten und Chancengerechtigkeit zu f?rdern. Um betroffenen Universit?tsangeh?rigen aller Gruppen ein angemessenes (Erst-)Beratungsangebot machen zu k?nnen, hat die Universit?t Augsburg in Zusammenarbeit mit der Firma Evermood eine digitale Plattform gestaltet. Hier finden Sie Informationen, Ansprechpersonen und die M?glichkeit anonym Kontakt aufzunehmen. Die Berater*innen die Ihnen dort zur Verfügung stehen sind unterschiedlichen Geschlechts und kommen aus unterschiedlichen Gruppen der Universit?t Augsburg. Unter ihnen sind auch Studierende. Alle Berater*innen sind dabei zur Vertraulichkeit verpflichtet und für die Erst- und Verweisberatung geschult. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Informationen zum Umgang mit sexueller Bel?stigung, was Sie tun k?nnen, wenn Sie Zeug*in werden oder wie Sie Ihr eigenes Verhalten reflektieren k?nnen

Dieses Angebot dient der niederschwelligen Beratung, erm?glicht eine digitale anonyme Kontaktaufnahme und stellt damit eine Erg?nzung zum Beschwerdeverfahren nach dem AGG dar.?

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Hier geht es zu der Beratungsplattform

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Bei Fragen oder Anmerkungen zu der Plattform wenden Sie sich bitte an Anna Ohnmei? im Büro für Chancengleichheit.

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Anna Ohnmei? M.A.
Referentin für Gleichstellungsfragen Leitung Büro für Chancengleichheit
Büro für Chancengleichheit
  • Raum 4001 (Geb?ude Sigma-Technopark Geb?ude 10)

FAQ zur Evermood Beratungsplattform

Das Beratungsangebot über die Plattform Evermood richtet sich an alle Angeh?rige der Universit?t Augsburg, unabh?ngig von ihrem Geschlecht und ihrer Statusgruppe (Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, Studierende, (Nachwuchs)wissenschaftler*innen und Professor*innen). Um dieser Zielgruppe gerecht zu werden, sind auch in unserem Beratungsteam Ansprechpersonen unterschiedlicher Geschlechter und Statusgruppen vertreten.

Das Angebot steht für alle Anliegen im Bereich der Diskriminierung im Kontext der Universit?t zur Verfügung. Mit Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund unterschiedlicher Pers?nlichkeitsmerkmale bzw. Diskriminierungskategorien gemeint. Potenzielle Diskriminierungskategorien sind Benachteiligungen wegen: der (vermeintlichen) ethnischen Herkunft (rassistische Diskriminierung), des Geschlechts, der sexuellen Identit?t oder Orientierung, Religion und Weltanschauung, gesundheitlicher Beeintr?chtigung, chronischer Erkrankung, (un)sichtbarer Behinderung, des Lebensalters, der sozio?konomischen Herkunft, der famili?ren Situation, der ?u?eren Erscheinung oder k?rperlicher Merkmale, einer Kombination verschiedener Kategorien (z.B. M?nner in der Gruppe von Teilzeitbesch?ftigten, alleinerziehende Mütter muslimischen Glaubens, homosexuell orientierte Menschen mit k?rperlichem ?bergewicht u.v.m.).

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In der Beratung selbst kann es sowohl um die Einordnung der Situation/ des Erlebten gehen, als auch um die Information zu den M?glichkeiten im weiteren Vorgehen an der Universit?t Augsburg. Die Berater*innen verweisen au?erdem gegebenenfalls auf geeignete Fachstellen für weitergehende Beratung.
Eine umfassende rechtliche Beratung ist darüber hinaus nicht m?glich.

Wenn Sie auf der Website bei den benannten Ansprechpersonen auf ?Anonymer Chat“ klicken, erscheint ein Formular, in das Sie Ihr Anliegen/ Ihre Kontaktanfrage schreiben k?nnen.
Wenn Sie für Ihr Anliegen den anonymen Chat ausw?hlen, erhalten Sie eine Fallnummer und einen Pin. Damit k?nnen Sie über den Button ?Ihr Anliegen" auf der Evermood-Startseite jederzeit wieder die Kommunikation zu Ihrem Anliegen aufnehmen. Bewahren Sie die Nummer und Pin gut auf. Denn nur damit haben Sie die M?glichkeit, sich jederzeit wieder in den Chat einzuloggen. Au?er der Daten, die Sie der Ansprechperson im Chat nennen, z.B. zur Verabredung eines Telefonates, werden keine Daten von Ihnen erhoben.

Nachdem Sie eine Nachricht mit Hilfe der Plattform abgeschickt haben, erhalten Sie, sofern m?glich, umgehend eine Antwort. Bedenken Sie aber: Die Ansprechpersonen werden aber nur an Werktagen und w?hrend der Arbeitszeiten schnell reagieren k?nnen. In einem Notfall wenden Sie sich bitte direkt an externe Rund-um-die-Uhr-Hilfeangebote.

Ihre Anonymit?t hat h?chste Priorit?t. So müssen Sie zu keiner Zeit Angaben machen, die Ihre Identit?t, oder beispielsweise Ihre Position verraten würden. Die Evermood-Plattform sorgt zudem dafür, dass alle angegebenen Daten nur verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Dazu werden umfangreiche Verschlüsselungsalgorithmen verwendet. Weder Ihre IP-Adresse noch standortbezogene Daten werden dabei bekannt. Damit bleibt Ihre Anonymit?t bestm?glich gew?hrleistet. ?

Wenn Sie Ihre Nachricht anonym abschicken, erhalten Sie eine zuf?llig generierte Fallnummer zu Ihrem Anliegen und eine Pin. Weder die Fallnummer noch die Pin erlauben Rückschlüsse auf Ihre Identit?t. Auch das unterstützt die Anonymit?t.

Auch wenn die Kontaktaufnahme über den anonymen Chat gew?hlt wird, wissen Sie mit wem Sie chatten. Es handelt sich um reale Personen. Sie sind Angeh?rige der Universit?t Augsburg.

Die Informationen zur Barrierearmut und Kompabilit?t mit Screenreading und anderen Unterstützungssystemen finden Sie hier auf der Evermood-Website.

Fachverst?ndnis Diskriminierung

(Anti-)Diskriminierung – was das hei?t, wei? doch jede*r. Oder?


Das Alltagsverst?ndnis über Diskriminierung ist nicht immer einheitlich. Wie weit ist der Begriff gefasst, umfasst er beleidigende Sprüche, Regeln, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu bestimmten Kinofilmen verbieten oder der Zugang zu speziellen F?rderangeboten nur für Frauen?
In dem ersten Vortrag der Online-Vortragsreihe 2022: Grundwissen Antidiskriminierungsberatung des advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) ging es genau darum, was ein fachliches Verst?ndnis von Diskriminierung ist. Hier ist der Begriff dann weniger vage als gedacht. Dabei geht es nicht um individuelle Absicht oder Schuld oder darum, wie etwas gemeint war, auch nicht darum, jede unfaire Behandlung als Diskriminierung zu betiteln.
Grundlage des Fachverst?ndnisses ist, dass Diskriminierung eine gesellschaftliche, allt?gliche Wirklichkeit ist, die alle betrifft, wenn auch nicht alle gleicherma?en. Um zu erkennen, ob eine Struktur, eine Entscheidung oder eine Handlung diskriminierend ist, stellte die Referentin Susanne Belz vom Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart (BfDA) den folgenden Dreischritt vor:

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? Universit?t Augsburg

Diskriminierungsschutz?an Hochschulen

Die erste Verankerung von Antidiskriminierung findet sich im zitierten?Artikel 2 der?Allgemeinen Erkl?rung der Menschenrechte?von 1948.

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Die Formulierung ?etwa nach?...“ impliziert, dass die Auflistung der Gründe, die Diskriminierungen hervorrufen k?nnten, als nicht vollst?ndig und als potenziell ver?nderlich angesehen wurde. Dies war weitblickend, denn die konkreten Definitionen von Diskriminierung ver?ndern sich und sind je nach (z.B. wissenschaftlichem, juristischem oder politisch-aktivistischem) Kontext unterschiedlich.?

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Diskriminierung ?u?ert sich in Rassismen, Sexismen, Klassismen, Homophobie, Ableismen, Ageismen, und vielem mehr – in unterschiedlichsten Formen, wie etwa stereotypen Zuschreibungen und der darauf beruhenden Vorenthaltung bestimmter Positionen, dem Nicht-Anerkennen der eigenen Selbstdefinition, Abwertung, Verh?hnung, Beleidigung, Verwehren fundamentaler Rechte bis hin zu k?rperlicher Gewalt oder mangelndem Schutz davor.?

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Diskriminierungen realisieren sich auf der Ebene direkter zwischenmenschlicher Interaktionen. Sie vollziehen sich auch unbemerkt oder ungewollt und schr?nken gleichwohl das Leben der Betroffenen ein. Ablehnung bzw. die Nicht-Anerkennung der eigenen Identit?t k?nnen minority stress?ausl?sen. Wiederholt sich dies, werden negative Erfahrungen antizipiert, und??es entwickelt sich die Angst, sich zu ?outen“.?

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In Form?generalisierter und unreflektierter Einstellungen ist Diskriminierung auch in die Struktur einer Gesellschaft und ihrer Institutionen eingeschrieben. Diskriminierung kann somit als eine Verschr?nkung sozial folgenreicher Unterscheidungen mit benachteiligenden Strukturen und Praktiken?verstanden werden.

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Was k?nnen Universit?ten gegen Diskriminierung tun?

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Antidiskriminierung ist ein der Diskriminierung entgegengerichteter Prozess, der mit der individuellen und institutionellen Selbstreflexion beginnt, auf dem Dialog begründet und auf eine konstruktive Fehlerkultur ausgerichtet ist. Letztere besteht vor allem im Bemühen um Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit. Aber Aufkl?rung und Information wirken noch effektiver in Richtung auf die notwendige Bewusstmachung, Einstellungs?nderung und Pr?vention, worum es im Kern einer Antidiskriminierungsstrategie?geht. Ihr?Erfolg bemisst sich letztlich am Grad der Autonomie und Selbstbestimmung im Leben der Menschen?(Empowerment) und daran, dass sich alle Angeh?rigen der Universit?t auf je eigene Weise in den Ver?nderungsprozess einbringen (Partizipation).?

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Welche Handlungsm?glichkeiten haben Sie selbst gegen diskriminierende Angriffe?

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Eine Handlungsempfehlung gegen diskriminierende?Angriffe?im Hochschulkontext bietet die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof).

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Handlungsempfehlung: Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext

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Beschwerdestelle?

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Gem?? dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sind Universit?ten verpflichtet, für ihre Besch?ftigten eine Beschwerdestelle für Diskriminierung einzurichten. Diese und das angeschlossene Beschwerdeverfahren muss allen Besch?ftigten bekannt und transparent sein.?Für das Beschwerdemanagement für Studierende gibt es keine solche Grundlage, jedoch wird empfohlen, klare Ansprechpartner*innen und Vorgehen zu identifizieren.

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Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen? Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich

Weitere Informationen

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Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:

Büro für Chancengleichheit

Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6

86159 Augsburg?


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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Aus personellen Gründen erreicht man das Büro am besten per E-Mail.

? Universit?t Augsburg

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