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Zulassungsarbeit / Schriftliche Hausarbeit für das erste Staatsexamen

Für eine Betreuung kommen in Frage:

Prof. Dr. Bettina Bannasch, Dr. Friedmann Harzer, Prof. Dr. Mathias Mayer, Prof. Dr. Stephanie Waldow, Dr. Julian Werlitz

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Allgemeine Informationen des ZLbiB zur Zulassungsarbeit

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Informationen zum (alternativen) lehramtsbezogenen Bachelor

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Schritt 1: Betreuung kl?ren

(sp?testens ein Jahr vor der Anmeldung zum ersten Staatsexamen)

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  • zu der/dem für die Bachelorarbeit gewünschten Betreuer/in Kontakt aufnehmen
  • mit der Betreuerin/dem Betreuer Fragestellung und Arbeitstitel justieren, die mit dem Fach NDL in Einklang stehen sollen

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Schritt 2: Ausarbeitung

(Beginn sp?testens sechs Monate vor der geplanten Examensanmeldung zu empfehlen)

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Achtung: Sie k?nnen bei der/dem Betreuer/in eine Verl?ngerung der Abgabefrist (1.2. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Herbst, 1.8. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Frühjahr) um maximal zwei Monate beantragen: zum Antrag

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Schritt 3: Prüfungsanmeldung

(zum 1.2. bzw. 1.8.)

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  • Empfangsbest?tigung oder die Zustimmung zur Gew?hrung eines Nachtermins fristgerecht mit den anderen Unterlagen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen einreichen

Achtung: vgl. Schritt 4!

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Schritt 4: Abgabe

(zum 1.2. bzw. 1.4. oder zum 1.8. bzw. 1.10.)

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  • Hausarbeit fristgerecht bei der prüfungsberechtigten Person bzw. den zur Entgegennahme berechtigten Personen abgeben (Absprache treffen, wer sie entgegennimmt!)
  • Hausarbeit in gedruckter und gebundener Ausfertigung
  • dem Druckexemplar ein PDF der Arbeit auf einem elektronischen Datentr?ger (z.B. USB-Stick) fest angeheftet beigeben

Abgabetermine und Formular für die Empfangsbest?tigung

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Schritt 5: Korrektur

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  • Korrekturfrist für die prüfungsberechtigte Person abwarten. Diese erstellt ein Gutachten und leitet es mit der korrigierten Hausarbeit an das Prüfungsamt weiter, bis Dezember bzw. bis Juni.
  • Achtung: Ein/e Zweitkorrektor/in ist nicht vorgesehen.

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