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Zulassungsvoraussetzungen für Studierende mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen:

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  1. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (bitte prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs). Anerkannte Zertifikate finden Sie auf unseren Webseiten zu den Deutsch-Nachweisen und den Sprachkenntnissen.? Es besteht die M?glichkeit, Deutschkurse in Augsburg zu besuchen; diese werden jedoch nicht von der Universit?t, sondern von privaten Institutionen angeboten (und sind daher kostenpflichtig). Die Deutschkurse der Universit?t Augsburg richten sich an bereits immatrikulierte Studierende. Informationen zu den Kursen erhalten Sie im Sprachenzentrum der Universit?t Augsburg.
  2. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (bitte prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs).
    Hinweis: Sie müssen diesen Nachweis nicht einreichen, wenn Sie Englisch als Muttersprache sprechen oder einen Abschluss an einer Universit?t haben, an der Englisch die prim?re Unterrichtssprache ist. Im letzteren Fall legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor. Studierende mit einem deutschen Abitur ben?tigen keinen weiteren Nachweis ihrer Englischkenntnisse.
  3. Beachten Sie, welche Unterlagen zur Bewerbung oder Einschreibung beglaubigt sein müssen. Zur amtlichen Beglaubigung sind berechtigt:

    - Stadt-/Gemeindeverwaltungen,
    - Notare,
    - sonstige siegelführende Stellen (z.B. Pfarr?mter),
    - die Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat.

  4. Unterlagen, die nicht in deutscher oder?englischer Sprache verfasst sind, müssen als von einer/m in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/in vorgelegt werden.

  5. BewerberInnen aus Indien:
    Für Studierende aus Indien gelten besondere Regelungen, die von der Akademischen Prüfstelle New Delhi an der Deutschen Botschaft in New Delhi verwaltet werden. Im Wesentlichen prüft diese Institution Ihre akademischen Zeugnisse. Bitte fügen Sie Ihrer
    Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.

  6. BewerberInnen aus China:
    Für Studierende aus China gelten Sonderregelungen, die von der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft in Peking verwaltet werden. Im Wesentlichen überprüft diese Institution Ihre akademischen Zeugnisse und h?lt ein etwa 20-minütiges Interview mit Ihnen ab, in dem Ihr akademischer Hintergrund überprüft wird. Die Sprache des Interviews ist Englisch oder Deutsch. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
  7. BewerberInnen aus der Mongolei:
    Für Studierende aus der Mongolei gelten Sonderregelungen, die von der Akademischen Prüfstelle Ulaanbaatar an der Deutschen Botschaft in Ulaanbaatar verwaltet werden. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
  8. BewerberInnen aus Vietnam:
    Für Studierende aus Vietnam gelten Sonderregelungen, die von der Akademischen Prüfstelle Hanoi an der Deutschen Botschaft in Hanoi verwaltet werden. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
Hier finden Sie Informationen zu Finanzierung und Stipendien.
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Unterkunft:

Studierende, die zu einem Studiengang zugelassen sind, haben das Recht, sich für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zu bewerben, allerdings gibt es in der Regel eine lange Warteliste. Um die Warteliste zu umgehen, k?nnen Sie nach Erhalt der Zulassung ein 6-monatiges? Servicepaket erwerben.
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Die meisten Wohnheime werden vom Studierendenwerk Augsburg betrieben; sie sind verkehrsgünstig gelegen (zu Fu? erreichbar oder gute Stra?enbahnverbindung zur Universit?t). Alle Zimmer sind Einzelzimmer, komplett m?bliert, mit Bad und Kochgelegenheit.
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Nach Ihrer Ankunft in Augsburg k?nnen Sie bei der Suche nach einer privaten Unterkunft auch vom? Akademisches Auslandsamt der Universit?t Augsburg unterstützt werden.

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