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Genehmigungsbescheide

Zum Strahlenschutz der Universit?t Augsburg:

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  • Die vom LfU erteilten Bescheide liegen im Büro des Strahlenschutzbeauftragten (R455) aus.
  • Zusammenfassung dieser beiden Bescheide (Geb. R, Geb. T)
  • Die Bescheide berücksichtigen bestimmte Freigrenzen bzw. Aktivit?ten.

    Freigrenzen für radioaktive Stoffe sind entsprechend der gültigen Strahlenschutzverordnung (Anlage 4 Tabelle 1 Spalten 2 und 3 StrlSchV) festgelegte Aktivit?ten bzw. spezifische Aktivit?ten, bis zu denen im beruflichen Bereich der Umgang mit Radionukliden genehmigungs- und anzeigefrei ist. Die Spalte 2 der Anlage III StrlSchV enth?lt nuklidspezifische Freigrenzen für die Absolutwerte der Aktivit?t und die Spalte 3 Freigrenzen für die spezifische Aktivit?t. Der Umgang mit einem radioaktiven Stoff ist genehmigungsfrei, wenn eine der beiden Freigrenzen nicht überschritten ist.
    (Grundlage: § 5 StrlSchG)

    Beispiele für einige Freigrenzen:
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    Nuklid Aktivit?t [Bq] Spez. Aktivit?t [Bq/g]
    Co-60 105 10
    Sr-90 104 100
    I-131 106 100
    Cs-137 104 10
    Am-241 104 1


    Die jeweiligen Freigrenzen sind in der Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 der StrlSchV festgelegt. (Grundlage: § 11 StrlSchV)

    Die Freigrenzen h?ngen von der Radiotoxidit?t der Isotope ab:

    Z. Bsp. besitzt?226Ra auf Grund seiner Langlebigkeit (t1/2 = 1600 a) eine hohe Radiotoxizit?t und damit eine rel. niedrige Freigrenze. 137Cs dagegen hat auf Grund seiner Halbwertszeit von nur 70 Tagen eine geringere Radiotoxizit?t und damit eine h?here Freigrenze:
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    Radiotoxizit?t Radionuklid Freigrenze/Bq
    sehr hoch 226Ra, 239Pu 5 x 103
    hoch 131Ir, 134Cs 5 x 104
    mittel 137Cs, 140Ba 5 x 105
    niedrig Nat U, 99Tc 5 x 106
    (Quelle: Spektrum.de)

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  • Genehmigung zum Betrieb von R?ntgeneinrichtungen

  • Genehmigung zum Betrieb von St?rstrahlern
    (Grundlage: § 12 StrlSchG, § 19 StrlSchG)

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    • Die Mehrzahl der am Institut für Physik vorhandenen R?ntgeneinrichtungen sind genehmigungsfrei. Die dazu erteilten Schreiben des GAA für das Geb. R liegen im Büro des Strahlenschutzbeauftragten R455 aus.
    • Für genehmigungspflichtige Anlagen im Geb. R liegen die Bescheide des GAA ebenfalls im Büro des Strahlenschutzbeauftragten R455 aus.

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