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Zulassungsfreie Studieng?nge (ohne NC)

Was ist ein zulassungsfreier Studiengang?

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Zulassungsfrei bedeutet, dass dieser Studiengang keinen NC (Zulassungsbeschr?nkung) hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.

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Ein Konto bei hochschulstart.de wird bei zulassungsfreien Studieng?ngen nicht ben?tigt.

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Sie registrieren sich im VIBS-Portal der Universit?t Augsburg und führen die Online-Bewerbung sowie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den ben?tigten Unterlagen (siehe unten) ein. Ihre Unterlagen werden nach Eingang geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie eingeschrieben.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Sie erhalten den Studienplatz, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

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  • Hochschulzugangsberechtigung

Sie ben?tigen die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, um sich einzuschreiben. Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zur Hochschulzugangsberechtigung.

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  • Eignungsverfahren

Wenn Ihr Studienwunsch zus?tzlich ein Eignungsverfahren voraussetzt, müssen Sie sich hierfür separat anmelden. Die Registrierung im Bewerbungsportal alleine genügt nicht. Das Verfahren wird gesondert durchgeführt und hat auch eine eigene Bewerbungsfrist. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Best?tigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen. Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Eignungsverfahren.

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Gibt es Quoten?

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Bei zulassungsfreien Studieng?ngen gibt es keine Quoten wie bspw. Zweitstudium oder H?rtef?lle. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz.

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Muss ich Fristen beachten?

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Eine Bewerbungsfrist im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es gibt jedoch Fristen, bis wann die Ein- oder Umschreibung sp?testens erfolgt sein muss. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie m?glich ein, damit evtl. Unstimmigkeiten rechtzeitig gekl?rt werden k?nnen. Erst wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie Ihren universit?ren Zugang (Rechenzentrums-Kennung) und k?nnen sich für bspw. Einführungs- oder Lehrveranstaltungen anmelden.

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Informationen zur Einschreibung und zu Fristen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

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Informationen zu Einführungsveranstaltungen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

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Eine versp?tete Einschreibung kann zu Nachteilen bei Studienbeginn führen. Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.

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Ausnahme: Für die zulassungsfreien Studieng?nge Erziehungswissenschaft B.A., Lehramt an Grundschulen, Volkswirtschaftslehre B.Sc. ist eine Bewerbungsfrist zu beachten.

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Welche Unterlagen muss ich einreichen?

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Auf den Seiten der Studierendenkanzlei finden Sie eine Checkliste mit allen zur Einschreibung ben?tigten Unterlagen sowie weitere Informationen. Bitte reichen Sie die Unterlagen vollst?ndig ein.

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Registrieren Sie sich jetzt

In unserem Online-Bewerbungsportal (VIBS) k?nnen Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang registrieren

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