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Stellen eines Ethikantrags

Die Ethikkommission der Universit?t Augsburg prüft Forschungsvorhaben am Menschen hinsichtlich ihrer ethischen Zul?ssigkeit. Ziel ist es, Forschende bei der verantwortungsvollen Planung und Durchführung ihrer Projekte zu unterstützen und die Rechte, Würde und Sicherheit der Teilnehmenden zu schützen.

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Mitglieder der Ethikkommission:

  • Prof. Dr. Elisabeth André (Fakult?t für Angewandte Informatik, Vorsitz)
  • Prof. Dr. Kerstin Schl?gl-Flierl (Katholisch-Theologischen Fakult?t, stellvertr. Vorsitz)
  • Prof. Dr. Klaus Arntz (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakult?t)
  • Dr. Andreas Kucher (Zentrum für Interdisziplin?re Gesundheitsforschung)
  • Prof. Dr. Ulrike Nett (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakult?t)
  • Prof. Dr. Robert Nuscheler (Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t)
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Wann ist ein Ethikantrag erforderlich?

Ein Antrag bei der Ethik-Kommission ist erforderlich, wenn ein Forschungsvorhaben
  • Menschen als Proband:innen einbezieht und
  • sich auf deren physische oder psychische Integrit?t auswirken kann.
Dies betrifft insbesondere Studien aus den Bereichen Informatik (z. B. HCI, KI, Robotik), Psychologie, Gesundheitsforschung, Sozialwissenschaften sowie angrenzenden Disziplinen. Für Antr?ge, die sich auf medizinische Forschungsvorhaben oder klinische Studien beziehen, wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen der medizinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg.
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Wie stellen Sie einen Ethikantrag?

Der Antrag ist mithilfe des unten angegebenen Ethikantragsformulars zu stellen.
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Einzureichende Unterlagen:

Mit dem Antrag sind einzureichen:
  • Gesamtforschungskonzept bzw. Forschungsantrag, einschlie?lich einer Beschreibung der?Ziele und des Ablaufs der geplanten Studie, der?Art und Anzahl der Proband:innen, dem Auswahl- und Rekrutierungsverfahren, der Darstellung m?glicher Belastungen und Risiken für Proband:innen sowie der Ma?nahmen zu deren Minimierung
  • Aufkl?rungs- und Einwilligungsformular für die Studienteilnehmenden
  • Datenschutzrechtliche Stellungnahme des Datenschutzteams der Universit?t Augsburg
  • Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin / des betreuenden Hochschullehrers, sofern der Antrag nicht von einer Professorin oder einem Professor gestellt wird
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Die datenschutzrechtliche Stellungnahme wird nicht von der Ethikkommission erstellt, sondern vom? Datenschutzteam.
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Rechtliche und ethische Grundlagen

Die Ethik-Kommission der Universit?t Augsburg legt ihrer Arbeit zugrunde:
jeweils in der aktuellen Fassung.

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Bearbeitung des Antrags

Nach Eingang prüft die Kommission den Antrag in einer Sitzung oder im Umlaufverfahren.
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Die Stellungnahme lautet in der Regel:
  • keine ethischen Bedenken,
  • keine ethischen Bedenken unter Auflagen, oder
  • ethische Bedenken gegen die Durchführung des Vorhabens.
Antrag auf Stellungnahme der Ethik-Kommission der Universit?t Augsburg
Hinweis: Hierzu geh?ren z. B. Personen aus klinischen Stichproben, Minderj?hrige, Menschen mit kognitiven oder Lernbeeintr?chtigungen, Bewohner:innen von Krankenh?usern oder Pflegeeinrichtungen, Personen im Strafvollzug.
einschlie?lich Art und Anzahl der ProbandInnen, ProbandInnen-Auswahlverfahren, Darstellung m?glicher Belastungen und Risiken für ProbandInnen sowie der Ma?nahmen zu ihrer Verminderung, Aufkl?rungs- und Einwilligungsformular
Falls keine personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden, ist eine entsprechende Best?tigung des Datenschutzteams beizufügen.
Hinweis: Falls kein Aufkl?rungsformular eingereicht wird, ist darzulegen, wie die Teilnehmenden über den Zweck und den Inhalt des Forschungsvorhabens informiert werden.

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